Drucksache - 1595/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der GO §25 (1)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungGeschäftsordnung
  Koglin, Jürgen
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.04.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.05.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung
BE vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Paragraph 25 soll unter 6. folgender Text eingefügt werden:

 

Der § 25 (1), 2. Satz „Pro Fraktion dürfen nicht mehr als zwei Große Anfragen und von fraktionslosen….eingebracht werden“.

 

Die Reihenfolge der Behandlung der Großen Anfragen richtet sich nach der Stärke der Fraktionen, wobei zunächst die zuerst eingereichten Großen Anfragen aller Fraktionen behandelt werden, dann in gleicher Reihenfolge die als zweites eingereichten Großen Anfragen.
 

 

 

 

Änderungsantrag Linke:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Paragraph 25 soll unter 6. folgender Text eingefügt werden:

 

Die Reihenfolge der Behandlung der Großen Anfragen richtet sich nach der Stärke der Fraktionen, wobei zunächst die zuerst eingereichten Großen Anfragen aller Fraktionen behandelt werden, dann in gleicher Reihenfolge die als zweites eingereichten Großen Anfragen und dann die an dritter Stelle eingereichten Großen Anfragen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 25 (1), 2. Satz „Pro Fraktion dürfen nicht mehr als drei Große Anfragen und von fraktionslosen….eingebracht werden“.

 
 

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