Drucksache - 1594/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der GO § 36 (6)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungGeschäftsordnung
  Koglin, Jürgen
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungBeschlussempfehlung - 1. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.04.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
11.05.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung
BE vertagt
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 36 (6) soll nach dem letzten Satz um folgenden Wortlaut ergänzt werden:

"Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. Von der schriftlichen Beantwortung ausgenommen ist die erste neu in eine Sitzung eingebrachte Große Anfrage jeder Fraktion. Diese können auf Wunsch der jeweiligen Fraktion bis zur mündlichen Beantwortung vertagt werden."

 

 

 

Änderungsantrag Grüne:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 36 (6) soll nach dem letzten Satz um folgenden Wortlaut ergänzt werden:

"Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. Von der schriftlichen Beantwortung ausgenommen ist die erste neu in eine Sitzung eingebrachte Große Anfrage jeder Fraktion. Diese können auf Wunsch der jeweiligen Fraktion bis zur mündlichen Beantwortung vertagt werden."

 

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der §36 (6) soll nach dem letzten Satz um folgenden Wortlaut ergänzt werden:

 

Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen wird, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten.

 
 

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