Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1594/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der § 36 (6) soll nach dem letzten Satz um folgenden Wortlaut ergänzt werden: "Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. Von der schriftlichen Beantwortung ausgenommen ist die erste neu in eine Sitzung eingebrachte Große Anfrage jeder Fraktion. Diese können auf Wunsch der jeweiligen Fraktion bis zur mündlichen Beantwortung vertagt werden."
Änderungsantrag Grüne: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der § 36 (6) soll nach dem letzten Satz um folgenden Wortlaut ergänzt werden: "Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. Von der schriftlichen Beantwortung ausgenommen ist die erste neu in eine Sitzung eingebrachte Große Anfrage jeder Fraktion. Diese können auf Wunsch der jeweiligen Fraktion bis zur mündlichen Beantwortung vertagt werden."
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §36 (6) soll nach dem letzten Satz um folgenden Wortlaut ergänzt werden:
Große Anfragen können, sofern nicht anders beschlossen wird, nur 1 Mal vertagt werden und sind ansonsten schriftlich zu beantworten. |
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