Drucksache - 1564/XIX  

 
 
Betreff: Hundetagesstätte retten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
03.05.2016 
33. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.06.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
Vzk SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass der Hundetagesstätte, die bisher an der Gutschmidtstraße liegt, im Bezirk eine Ersatzfläche angeboten wird, sollte es keine Möglichkeit geben, auf dem Grundstück zu verbleiben.

 

 

Ursprung:

Das Bezirksamt wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass der Hundetagesstätte, die bisher an der Gutschmidtstraße liegt, im Bezirk eine Ersatzfläche angeboten wird, sofern auf dieser Fläche tatsächlich eine Asylbewerberunterkunft entsteht.

 

 

 

 

-Schlussbericht-

Das Bezirksamt hat sich beim Senat für einen Verbleib der Hundetagesstätte auf dem Grundstück eingesetzt. Im Ergebnis kann die Hundeschule am ursprünglichen Standort verbleiben, aber muss sich innerhalb des Grundstücks verkleinern. Damit haben sich die Inhaber einverstanden erklärt.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 01.09.2016

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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