Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1550/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
für die Grundstücke mit der Bezeichung Späthstraße 16-18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-14 („Späthstraße - Süd“)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Späthstraße 16-18 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-14 wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) eine Veränderungssperre beschlossen.
Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Berlin-Neukölln, den 2016
…………………………..……………………….. Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
-Schlussbericht- Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis nehmen:
Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Späthstraße 16-18 am 18.4.2016 eine Veränderungssperre 8-14/30 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 19.5.2016 auf Seite 247 veranlasst.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.4.2016 über die Veränderungssperre 8-14/30 (Drucksache Nr. 1550/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 31. Mai 2016 ________________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
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