Drucksache - 1550/XIX  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 8-14/30
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.06.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht
8-14_5000VERAENDERUNGSSPERRE
BA_Vsp_8-14_30

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

für die Grundstücke mit der Bezeichung Späthstraße 16-18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz

im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-14 („Späthstraße - Süd“)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Späthstraße 16-18 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-14 wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den                2016

 

 

 

…………………………..………………………..

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

 

-Schlussbericht-

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis nehmen:

 

Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Späthstraße 16-18 am 18.4.2016 eine Veränderungssperre 8-14/30 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 19.5.2016 auf Seite 247 veranlasst.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.4.2016         über die Veränderungssperre 8-14/30 (Drucksache Nr. 1550/XIX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den     31. Mai  2016

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 
 

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