Drucksache - 1520/XIX  

 
 
Betreff: Dokumente mit klaren Lizenzangaben versehen 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVerwaltung und Gleichstellung
  Kupfer, Martin
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
26.04.2016 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 16.02.2016
2. Version vom 16.02.2016
3. Version vom 03.03.2016
5. Version vom 03.03.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, Veröffentlichungen von Dokumenten und  anderen Daten zukünftig nach Möglichkeit mit einer Angabe zur Weiterverwertungsmöglichkeit zu versehen.
Dies kann z. B. durch Hinzufügung eines Punktes in den Vorlagen nach "Im Internet veröffentlichen" geschehen.

Der Text soll angelehnt sein an: "Dieses Dokument ist

a) urheberrechtlich geschützt
b) gemeinfrei
c) unter der Creative Common Lizenz CC­BY (Namensnennung)

freigegeben", mit Auswahlmöglichkeit. Je nach Art des Dokumentes kann auch eine graphische Darstellung der Weiterverwendungsmöglichkeit gewählt werden.

Begründung:
Die Weiterverwertung von öffentlichen Daten leidet häufig unter Rechtsunsicherheit. Viele Projekte würden Daten gerne aggregieren und weiterverwenden, scheuen auf Grund der unklaren Rechtslage jedoch davor zurück. Die explizite Angabe der Weiterverwendungsmöglichkeiten stellt hier Rechtsklarheit her und senkt die Informationskosten.

Die Dokumente des Bezirksamtes haben generell eine sehr geringe Schöpfungshöhe und dem Bezirksamt erwächst durch die Freigabe der Dokumente unter freien Lizenzen im Allgemeinen kein wirtschaftlicher Schaden. Der Aufwand, die Dokumentenvorlage anzupassen, ist überschaubar.
 

 
 

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