Drucksache - 1489/XIX  

 
 
Betreff: Fragen zu den Forderungen zur Änderung des Berliner Kinderschutzgesetz und des SGB VIII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
  Burger, Steffen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.01.2016 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.02.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 19.01.2016
2. Version vom 01.02.2016
3. Version vom 16.02.2016
4. Version vom 03.03.2016
5. Version vom 05.04.2016
G1489_Fragen zur Änderung des Bln Kinderschutzgesezes 070416
6. Version vom 29.04.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1) Wie erklärt das Bezirksamt den Wandel von einer Präventionskette, hin zu einer Sanktionskette mit Bußgeldern und "Elternführerschein"?
2) Wie stellt sich das Bezirksamt eine ärztliche Therapie vor, bei der durch eine Meldung an das Jugendamt das Vertrauensverhältnis zu den Sorgeberechtigten zerstört wird?
3) Weshalb ist das Bezirksamt offenbar der Auffassung, dass eine gesetzliche Meldepflicht von Ärzten an das Jugendamt, Eltern nicht davon abhalten könnte, ihr Kind beim Arzt untersuchen zu lassen?
4) Wie möchte das Bezirksamt die Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz der Familie (Art. 3 und 6 GG) mit einer verpflichtenden Sonderbehandlung von "Eltern in prekären Lebenslagen" in Einklang bringen?
5) Wieso hält es das Bezirksamt für sinnvoll, "auffällig gewordene Kinder" bei allen Stellen, wie Horte, Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen zu melden?
 

 
 

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