Drucksache - 1450/XIX  

 
 
Betreff: Impfschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
  Liecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Gesundheitsausschuss Vorberatung
19.01.2016 
23. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
VzK SB
VzK SB vertagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass auch für Asylsuchende wieder Impfungen im Leistungsumfang der Schutzimpfungsrichtlinie Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24. April 2016 wurde das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.

 

Auf ein entsprechendes Anschreiben teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 05. Juli 2016 mit, dass bis zur Änderung des § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 1. November 2015 die Impfungen entsprechend den öffentlichen Empfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden im Leistungsumfang enthalten waren. Damit ging der Anspruch über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen hinaus.

 

Mit der Änderung dieser Vorschrift gilt nunmehr auch für den Personenkreis nach § 3 AsylbLG der Impfumfang der Ständigen Impfkommission, so dass eine Gleichbehandlung mit den Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG bzw. nach dem SGB XII hergestellt worden ist.

 

Der Leistungsumfang weicht also auch nach der Gesetzesänderung nicht vom Katalog der Ständigen Impfkommission ab.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke

 
 

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