Drucksache - 1388/XIX  

 
 
Betreff: Fahrradwegende Glasower Straße/Hermannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVerkehr und Tiefbau
  Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
26.10.2016      Ablauf der Wahlperiode     
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
07.10.2015    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau f ä l l t a u s !!!      
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Vorberatung
06.01.2016 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
Wirtschaftsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss 1
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass das Radwegende an der Glasower Straße Ecke Hermannstraße in nördlicher Richtung nach nachfolgenden Richtlinien neu gestaltet wird:

 

Der Radweg soll als farblich (rot) markierte Radfurt von möglichst 1,50m Breite über die Kreuzung Glasower Straße/Hermannstraße und anschließend auf die Hermannstraße geführt werden.

 

Anschließend soll die Radfurt in ein mindestens 5 Meter langen und möglichst 1,50 Meter breiten Schutzstreifen in der Hermannstraße übergehen und anschließend enden.

 

Die Sperrfläche in der Glasower Straße soll nach Möglichkeit, unterbrochen durch Fuß­ und Radfurt auf die Hermannstraße verlängert werden, so dass die Sichtbeziehungen zwischen

 

KFZ Fahrenden und Rad Fahrenden, sowie zu Fuß Gehenden nicht durch parkende KFZ behindert werden.

 

Außerdem soll geprüft werden, ob vor der Kreuzung das Zeichen 138 aufgestellt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 
Das Bezirksamt wird gebeten sich bei der VLB dafür einzusetzen, dass das Radwegende an der Glasower Straße Ecke Hermannstraße nach nachfolgenden Richtlinien neu gestaltet wird:

Der Radweg soll als farblich (rot) markierter Radfahrstreifen von möglichst 1,50m Breite über die Kreuzung Glasower Straße/Hermannstraße und anschließend auf die Hermannstraße geführt werden.
Anschließend soll der Radfahrstreifen in einen mindestens 20 Meter langen und möglichst 1,50 Meter breiten Schutzstreifen übergehen, welcher mindestens 20 Meter vor der Kreuzung Hermannstraße/Mariendorfer Weg/Herthastraße enden soll.

Die Sperrfläche in der Glasower Straße soll nach Möglichkeit, unterbrochen durch Fuß­ und Radweg auf die Hermannstraße verlängert werden, so dass die Sichtbeziehungen zwischen KFZ Fahrenden und Rad Fahrenden, sowie zu Fuß Gehenden nicht durch parkende KFZ behindert werden.

Außerdem soll geprüft werden, ob vor der Kreuzung das Zeichen 138 aufgestellt werden kann.


Begründung:
Der Radweg endet an dieser Stelle unvermittelt im Kreuzungsbereich. Gerade in Kreuzungsbereichen kommt es häufig zu Unfällen zwischen abbiegenden Autos und Radfahrenden, vor allem, wenn die Sichtbeziehung durch geparkte Autos und Straßenbäume erschwert ist, wie auch in diesem Fall.
Außerdem verleitet der endende Radweg Radfahrende dazu, ihre Fahrt auf dem gegenüberliegenden Gehweg fortzusetzen.
Eine Radverkehrsführung, wie oben beschrieben kann diese Gefahren entschärfen:
1) In die Glasower Straße Abbiegende erkennen durch die farbliche Markierung und die Sperrfläche auf der Fahrbahn deutlich, dass Radfahrende kreuzen
2) Radfahrende werden sicherer auf die Fahrbahn geführt
3) Radfahrende werden nicht dazu verleitet auf dem Gehweg weiter zu fahren und dort zu Fuß Gehende zu gefährden
4) Für Längsverkehr ist deutlich erkennbar, dass Radfahrende auf die Fahrbahn geführt werden. Durch die Sperrfläche wird die Fahrbahn optisch schmaler, wodurch das Befahren des Radfahrstreifens durch motorisierten Verkehr minimiert wird. Dies wird durch den durchgezogenen Breitstrich am Radfahrstreifen zusätzlich betont.

Außerdem werden durch diese Maßnahme keine anderen Verkehrsarten benachteiligt, da aufgrund der Gegebenheiten ein zweispuriger Verkehr auf der Hermannstraße in nördlicher Richtung an dieser Stelle bereits jetzt nicht sicher möglich ist. Dies ist der Fall, da sich kurz vor der Kreuzung die Hermannstraße in nördlicher Richtung leicht verengt. Nach der Kreuzung ist diese wieder deutlich breiter, auch weil dort ein Halteverbot angeordnet ist.

 

 

 
 

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