Drucksache - 1226/XIX  

 
 
Betreff: Frauenförderplan des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2012: Aktualisierung und Bericht für den Erhebungszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 mit Stichtag 30.06.2014 in Verbindung mit dem Beitrag des Bezirksamts Neukölln von Berlin zum zwölften Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG-Bericht)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
28.04.2015 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme
2. Anlage Drs. 1226_XIX Frauenförderplan
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 18. November 2010 sind alle Berliner Behörden zur Erstellung eines Frauenförderplans verpflichtet. Dieser ist „auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparungsmaßnahmen“ zu erstellen. Die Erstellung erfolgt jeweils für sechs Jahre und ist danach fortzuschreiben. Nach zwei Jahren ist er an die aktuelle Entwicklung anzupassen, was bedeutet, dass eine erneute Erhebung und Analyse hinsichtlich der Beschäftigtenstruktur vor dem Hintergrund der Frauenförderung erforderlich ist.

 

Nach erfolgter Beteiligung der Frauenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und der Personalvertretung lege ich die vom Bezirksamt erstellte Aktualisierung des Frauenförderplans des Bezirksamtes von Neukölln von Berlin 2012 für den Erhebungszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 mit Stichtag 30.06.2014 vor.

 

Berlin-Neukölln,10.03.2015

 

LieckeDr. Giffey

stellv. BzBmBezirksstadträtin

F.d.L.d. Abteilung

 

 
 

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