Drucksache - 1158/XIX  

 
 
Betreff: Flüchtlingsunterbringung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/FinWi
Verfasser:1.
2. PIRATEN/LINKE/Grüne
Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die in den Sätzen für die Flüchtlingsunterbringung und –betreuung festgelegten Mittel für Sozialarbeit tatsächlich auch vom Betreiber für diesen Zweck genutzt werden.

 

Es wird außerdem darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass das LAGeSo entsprechende (unangemeldete) Kontrollen durchführt und die Ergebnisse veröffentlicht.

 

Überdies soll das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass von den Betreibern für diesen Zweck nicht ausgegebene Mittel auch verwendet werden können, um z.B. regionalansässige Träger zu beauftragen.

 

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen meldet dem Referat Qualitätssicherung Unterbringung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sowie dem neu vom LAF eingesetzten Regionalkoordinator für den Bezirk, wenn das Bezirksamt Kenntnis erlangt, dass der Personalschlüssel in den Neuköllner Unterkünften nicht erfüllt wird oder wenn der Verdacht besteht, dass das Personal nicht über die entsprechend notwendige Qualifikation verfügt. Da das Bezirksamt Neukölln nicht Vertragspartner der Unterkunftsbetreiber ist, kann es keine Einsicht in Personalunterlagen nehmen und nicht selbstständig tätig werden bei Unterbesetzungen.

 

Anlassbezogene Kontrollen von Seiten des LAF erfolgen durch Hinweise des Bezirksamtes Neukölln. Nicht anlassbezogene, unangekündigte Kontrollen werden von Seiten des Referats Qualitätssicherung Unterbringung koordiniert und durchgeführt. Es ist keine Veröffentlichung der Protokolle vom LAF vorgesehen.

 

Das Bezirksamt kann sich nicht dafür einsetzen, dass die nicht verausgabten Mittel der Betreiber an lokal ansässige Träger gegeben werden, da es hier um konkrete Leistungsbeschreibungen des Betreibers geht und die zur Verfügung gestellten Mittel zweckgebunden im Rahmen eines geschlossenen Leistungsvertrages dafür eingesetzt werden müssen. Der Betreiber muss demnach die benötigten finanziellen Mittel kalkulieren und einzelnen Positionen zuordnen. Nur dieser Betrag wird vom LAF entsprechend der erbrachten Leistungen vergütet.

 

Nichtsdestotrotz hat das Bezirksamt Neukölln mehrfach in Schreiben an die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales sowie Finanzen darauf hingewiesen, dass die für Neukölln bereitgestellten Mittel aus dem Nachbarschaftsprogramm / Integrationsfonds des Masterplan Integration und Sicherheit nicht ausreichend sind, um genügend Angebote für Geflüchtete und Nachbarschaft fördern zu können.

 

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . August 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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