Drucksache - 1120/XIX  

 
 
Betreff: Rückkauf des Grundstücks der Flüchtlingsunterkunft Späthstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
VzK-SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Verhandlungen mit dem Ziel der längerfristigen Nutzung des Geländes durch Pacht oder Kauf durch die öffentliche Hand zum Fortbestand der Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände Späthstrasse/Haarlemer Strasse auch über den 31.12.2015 hinaus einzusetzen und einen kostspieligen Abriss der Gebäude zu verhindern.

(ÄA SPD/CDU wird zum gemeinsamen ÄA aller Fraktionen in folgender Fassung:)

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für den (Rück-) Kauf des Geländes der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße/Haarlemer Straße einzusetzen, um einen Fortbestand der Einrichtung über den 31.12.2015 hinaus zu ermöglichen.

 

Begründung:

Der Vertrag zur Nutzung des Geländes in der Späthstraße/Haarlemer Straße endet am 31.12.2015. Danach müsste die 8,2 Millionen Euro teure Einrichtung nach  weniger als zwei Jahren auf Kosten des Landes Berlin wieder abgerissen werden. Da es in nächster Zeit voraussichtlich zu keiner Reduzierung der Anzahl der Geflüchteten kommen wird, ist der Erhalt der Unterkunft zur Unterbringung mehr als notwendig.

 

-Schlussbericht-

Das Bezirksamt Neukölln hat frühzeitig die Notwendigkeit zum Erhalt der Gemeinschaftsunterkunft an der Haarlemer Straße / Neue Späthstraße über den 31.12.2015 hinaus gesehen und sich auf Senatsebene mehrfach sowohl für den Rückkauf des Grundstücks als auch für den weiteren Betrieb der Unterkunft eingesetzt.

 

Bereits im Dezember 2014 setzte das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und das Landesamt für Gesundheit und Soziales darüber in Kenntnis, dass es seitens des Eigentümers des Grundstücks Haarlemer Straße / Neue Späthstraße die Bereitschaft gebe, das Gelände wieder an das Land zurück zu veräußern. Das Bezirksamt Neukölln hat den damaligen Senator für Finanzen Herrn Dr. Nußbaum angeschrieben und darum gebeten, zu prüfen, ob es wirklich sinnvoll sei, die für rd. 8,2 Mio. € errichtete Flüchtlingsunterkunft mit Ende der Überlassungszeit für das Grundstück zum 31.12.2015 wieder kostenpflichtig zurückzubauen. Das Bezirksamt wies darauf hin, dass durch den Weiterbetrieb der Unterkunft die rund 400 dringend benötigten Plätze erhalten bleiben würden. In seiner Antwort teilte Herr Dr. Nußbaum dem Bezirksamt mit, dass kein Rückkauf des Grundstücks beabsichtigt sei.

 

Die mehrfachen Versuche des Bezirksamtes, sich für den Rückkauf des Grundstücks einzusetzen, haben nicht dazu geführt, dass das Land Berlin diese Option in Erwägung gezogen hätte.

 

Da das Vorgehen der Senatsverwaltung zur perspektivischen Nutzung des Grundstücks und zum Weiterbetrieb der Unterkunft aufgrund mangelnder Informationen für den Bezirk auch weiterhin unklar blieb, hat das Bezirksamt in der zweiten Jahreshälfte 2015 Kontakt zur Eigentümervertretung des Grundstücks Haarlemer Straße / Neue Späthstraße (Home Center Management GmbH – HCM) aufgenommen und diese zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales und die Berliner Immobilienmanagement GmbH waren stets beteiligt. Nachdem in einem ersten Gespräch keine abschließende Übereinkunft getroffen werden konnte, lud das Bezirksamt zu drei weiteren Klärungs- und Planungsgesprächen ins Rathaus Neukölln ein, an denen Vertreterinnen und Vertreter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Berliner Immobilienmanagement GmbH, des Bezirksamtes und der Eigentümervertreter mit einer beauftragten Architektin teilnahmen. Das Bezirksamt trat bei den Verhandlungen zwischen Grundstückseigentümer und Landesebene in einer Vermittlerrolle auf. Angesichts der gesamtstädtischen Notlage hatte das Bezirksamt den festen politischen Willen, die Gemeinschaftsunterkunft über den 31.12.2015 hinaus zu erhalten.

 

Im Ergebnis dieser Gespräche bestand Einigkeit darüber, dass die bestehende Unterkunft mit 400 Plätzen erhalten bleiben solle. Darüber hinaus war der neue Eigentümer des Grundstücks an einer Erweiterung der Einrichtung interessiert und bot dem Land an, diese zu entwickeln und zu bauen. Das Bezirksamt hat sich daraufhin nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen dazu entschlossen, eine zusätzliche Platzkapazität von max. 800 Plätzen für eine temporäre Unterbringung für die Dauer von 10 Jahren ab Fertigstellung des Baus zuzulassen. Eine Umwandlung der festgelegten Nutzung von Gewerbegebiet in dauerhaftes Wohngebiet war und ist weder vorgesehen noch rechtlich möglich. Die konkreten Vertragskonditionen wurden im weiteren Fortgang auf Landesebene ausgehandelt.

 

Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist laut Eigentümervertretung und Bauherr für Oktober 2017 geplant. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten nimmt nach Bauabnahme die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Mobiliar vor und wird den Betreiber in einem EU-weiten Vergabeverfahren ermitteln.

 

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . September 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeist

 
 

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