Drucksache - 1117/XIX  

 
 
Betreff: Neukölln sagt Nein zu TTIP
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEWirtschaft
  Mahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:EntschließungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.09.2015 
28. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
12.10.2015 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.11.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gegenstandslos   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
4. Version vom 26.11.2014
5. Version vom 03.12.2014
6. Version vom 20.05.2015
7. Version vom 14.10.2015
8. Version vom 04.11.2015
9. Version vom 25.11.2015
10. Version vom 11.01.2016

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderungsantrag der Fraktion die LINKE zur BVV am 11.11.2015:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

JA zu einem fairen und nachhaltigen Handel – Stoppt TTIP, TISA und CETA!

Die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin Neukölln fordern die Abgeordneten im Europaparlament, im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und im Senat von Berlin auf:

 

  • CETA abzulehnen;
  • sich für den sofortigen Abbruch der Verhandlungen zu TTIP und TISA sowie vergleichbarer Verträge einzusetzen. Es macht keinen Sinn, auf Basis von Mandaten zu verhandeln, deren Kernpunkte aus Neuköllner Sicht zu massiven Nachteilen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen führen und demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien grundlegend verletzen;
  • sich im Falle eines Abschlusses der Verhandlungen zu TTIP und TISA für eine Ablehnung der selbigen Verträge einzusetzen bzw. deren Ratifikation abzulehnen;
  • sich bei der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, die Europäische Bürgerinitiative „Stopp TTIP“ zuzulassen;
  • sich für ein neues und transparentes Verhandlungsmandat einzusetzen, das zum Ziel hat, soziale und ökologische Mindeststandards für den Handel innerhalb der WTO oder mindestens zwischen Weltregionen zu etablieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf entwicklungsfördernde Abkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern gelegt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft empfiehlt der BVV die Ablehnung der Entschließung.

 

1.) Die Bezirksverordnetenversammlung befürchtet durch das derzeit geheim verhandelte „Transatlantische Freihandelsabkommen“ mit den USA (TTIP) und das mit Kanada verhandelte CETA-Abkommen massiv negative Auswirkungen auf den Bezirk im Hinblick etwa auf die öffentliche Auftragsvergabe, den weiteren Erhalt und Ausbau von Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Tarif- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten, insbesondere bei Auftragsnehmer*innen der öffentlichen Hand. Wir lehnen eine weitere Liberalisierung des Dienstleistungsbereiches, wie er mit einem derartigen Abkommen einhergehen würde, im Interesse des Bezirkes somit grundlegend ab.

 

2.) Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der Organisationen, die sich gegen TTIP wenden und verweist online auf die Kampagnen von „campact!“ und  „ATTAC“.

 

3.) Die Bezirksverordnetenversammlung fordert den Senat und das Abgeordnetenhaus auf, sich ebenfalls gegen das geplante Abkommen zu positionieren und die hier geäußerten Bedenken gegenüber der Bundesregierung und im Rahmen der Beratungen des Bundesrates deutlich zu machen.

 

Begründung:

Aktuell finden hinter verschlossenen Türen Verhandlungen zwischen der EU und den USA statt, mit dem Ziel, ein „Transatlantisches Freihandelsabkommen“ abzuschließen. Offiziell ist das Verhandlungsmandat der EU für TTIP zwar nicht bekannt, tatsächlich aber kursiert das Dokument, in dem Art und Umfang dieses umfassenden Handels- und Investitionsabkommens festgelegt ist, im Internet.

 

http://netzfrauen.org/2014/03/07/gruene-leaken-geheimes-ttip-mandat/

 

Verschiedene Kommunen und kommunale Spitzenverbände (u.a. der bayerische Städtetag) haben bereits Beschlüsse gefasst, die sich ablehnend positionieren oder haben entsprechende Anträge in der Beratung. Öffentlich geäußert hat sich etwa der Präsident des Bayerischen Städtetages, der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly (SPD):

 

„Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen…..“

 

Und weiter:

 

„Es ist fraglich, ob dies tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ausreichend schützen kann. Die Verhandlungen laufen hinter verschlossenen Türen, die Kommunen stehen ebenso draußen vor der Tür wie die europäische Bürgerschaft."

 

(Quelle: http://www.bay-staedtetag.de/index.php?id=9511,133)

 

Neben der Intransparenz und der Befürchtung vor weiteren Privatisierungen und Liberalisierungen zum Nachteil der Bürger*innen, wie sie von verschiedenen globalisierungskritischen Netzwerken und Organisationen, wie bspw. ATTAC geäußert werden (siehe hierzu u.a.:

 

http://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/hintergrund/ und

 

https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/?gclid=CPe9kria4L0CFY3HtAod5TIAUg  - Ebenfalls zum Zeitpunkt des Antrages von einer halben Millionen Menschen gezeichnet!)

 

ist ein weiterer Kritikpunkt an dem derzeit bekannten Verhandlungsstand vom vorrangigen Interesse für die öffentliche Hand: Der sog. „Investor*innenschutz“, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für ausländische Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen.

 

ATTAC nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

 

Auch in den weitaus überschaubareren kommunalen Zusammenhängen ist nicht auszudenken, was eine derartige Praxis für etwa die Stadtplanung bedeuten würde.

 

 

 

 

 

 
 

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