Drucksache - 1077/XIX  

 
 
Betreff: Plattformneutrale Fachverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
05.11.2014 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
10.11.2014 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
09.03.2015 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
28.04.2015 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag überwiesen
Beschluss
VzK-SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle neuen oder zu aktualisierenden Fachverfahren so gestaltet sind, dass sie plattformneutral sind, also keine impliziten Anforderungen auf die Auswahl von Betriebssystem, Hardware oder Office-Software nach sich ziehen.

 

Begründung:

Mit dem Auslaufen der Supports für Windows XP ist das Bezirksamt gezwungen, auf ein neues Betriebssystem aus dem Hause Microsoft zu setzen, damit alle Fachverfahren weiterhin funktionieren. Damit sich diese Situation mittelfristig bei der nächsten Betriebsystemumstellung in einigen Jahren nicht wiederholt, müssen Fachverfahren so gestaltet sein, dass sich hierbei außer von der unmittelbar bei der Durchführung verwendeten Software, keine darüber hinausgehenden Abhängigkeiten ergeben, insbesondere hinsichtlich Betriebsystem, aber auch der Hardware. Ein erster Schritt ist hierbei, bei neuen Fachverfahren oder wenn Fachverfahren ohnehin überarbeitet werden, diese Forderungen bereits zu berücksichtigen. Längerfristig lässt sich mit dieser Maßnahme Geld sparen, da durch den wegfallenden Zwang dem Bezirksamt mehr Spielraum bei der Auswahl haben. 

 

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit der Verabschiedung des eGovernmentgesetzes Berlin werden im Land Berlin die Zuständigkeiten für die Einführung und den Weiterbetrieb von IT-Verfahren wesentlich verändert. Die IT-Staatssekretärin, der IKT-Planungsrat sowie die zuständige Senatsverwaltung für Inneres, Sport und Digitalisierung werden zukünftig die IT-Steuerung zentral im Land Berlin übernehmen und wesentlich stärker als bisher auf eine Standardisierung der im Land Berlin eingesetzten IT-Hardware, der Software (Standard- und Fachsoftware) sowie der organisatorischen Prozesse Einfluss nehmen. Dazu werden verbindliche IKT-Standards veröffentlicht und fortgeschrieben, die auf eine Homogenisierung der IT-Landschaft in Berlin abzielen.

 

Da die Mehrzahl der IT-Verfahren im Neuköllner Bürokommunikationsnetz Fachverfahren sind, wird durch diese Vorgaben de facto eine Standardisierung der gesamten IT vorgenommen. Die durch den Bezirk/die Bezirke verantworteten IT-Verfahren werden durch die IKT-Vorgaben ebenfalls vereinheitlicht werden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den        . August 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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