Drucksache - 1060/XIX  

 
 
Betreff: Heimaufsicht für Flüchtlingsunterkunft
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne 
Verfasser:1.
2. LINKE
Szczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Entscheidung
09.12.2014 
35. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Vorberatung
21.04.2015 
39. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses vertagt   
13.10.2015 
44. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.11.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag Beitritt
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Antrag überwiesen 2
Ausschuss Beschluss 2
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. November 2015 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Voraussetzung dafür ist die Zurverfügungstellung ausreichender Personal- und Finanzmittel. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen.

 

Das Bezirksamt hat den Beschluss zur Besprechung in der RdB-Sitzung vom 02.06.2016 angemeldet.

 

Nach ausführlicher Erörterung lehnt eine Mehrheit der im RdB vertretenen Bezirke die Übertragung der Zuständigkeit für die Heimaufsicht auf die Bezirke ab und verweist darauf, dass die Aufgabe der Qualitätskontrolle gesetzlich geregelt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 13.06.2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

Dr. GiffeySzczepanski

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel.

Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen.

 

 

Geänderte ursprüngliche Fassung:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel.

 

Ursprungsantrag:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte von der Zuständigkeit des Landesamt für Gesundheit und Soziales in Bezirksverantwortung übertragen wird und dem Bezirk die für diese Aufgabe erforderlichen Personalmittel zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:
Das LaGeSo ist chronisch überlastet und ist daher nicht vollständig in der Lage, die Aufsicht über die Flüchtlingsheime zuverlässig und
kontinuierlich durchzuführen. Angesichts der Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften ist eine effektive und kontinuierliche
Kontrolle unerlässlich. Dem Bezirk fehlen trotz direktem Kontakt im Moment die rechtlichen Möglichkeiten die Situation zu beobachten und wenn nötig einzugreifen.

 

 
 

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