Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1060/XIX
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 11. November 2015 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Voraussetzung dafür ist die Zurverfügungstellung ausreichender Personal- und Finanzmittel. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen.
Das Bezirksamt hat den Beschluss zur Besprechung in der RdB-Sitzung vom 02.06.2016 angemeldet.
Nach ausführlicher Erörterung lehnt eine Mehrheit der im RdB vertretenen Bezirke die Übertragung der Zuständigkeit für die Heimaufsicht auf die Bezirke ab und verweist darauf, dass die Aufgabe der Qualitätskontrolle gesetzlich geregelt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegt.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 13.06.2016Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeySzczepanski BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel. Dabei sind die zuständigen Senatsdienststellen zu informieren, denen die Vertragsschließung und die Durchsetzung der Vertragsinhalte weiter letztendlich obliegen.
Geänderte ursprüngliche Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte künftig nicht mehr in der Zuständigkeit des Landesamt für Soziales und Gesundheit liegt, sondern in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen werden kann. Vorraussetzung dafür ist die zur Verfügungstellung ausrechender Personal- und Finanzmittel.
Ursprungsantrag: Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Heimaufsicht für die Flüchtlingsunterkünfte von der Zuständigkeit des Landesamt für Gesundheit und Soziales in Bezirksverantwortung übertragen wird und dem Bezirk die für diese Aufgabe erforderlichen Personalmittel zur Verfügung gestellt werden.
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