Drucksache - 0940/XIX  

 
 
Betreff: Leistungskomplex 32
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
  Burger, Steffen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
04.06.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.08.2014 
31. außerordentliche, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.05.2014
2. Version vom 28.05.2014
4. Version vom 02.07.2014
5. Version vom 02.07.2014

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

Bei den folgenden Fragen beziehe ich mich auf den Leistungskomplex 32 (LK 32 persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung), in den meisten Fällen auf Personen, die diese Leistung in Form des trägerübergreifenden persönlichen Budgets erhalten und damit ihre Assistent_innen ganz oder teilweise bei sich selber anstellen, d.h. der/die Leistungsberechtigte ist Arbeitgeber_in seiner/ihrer Assistent_innen.

1)      Werden Personen, die Leistungen nach LK 32 erstmals bzw. zur Weiterbewilligung beantragen, von der für die Hilfe zur Pflege zuständigen Stelle an diejenige Stelle, der die Eingliederungshilfe obliegt, verwiesen, obwohl Teilhabebedarfe explizit in diesen Leistungskomplex mit eingeschlossen sind - wenn ja, wieso?

2)      Erstellt das Sozialamt eigene Kostenkalkulationen für Arbeitgeber_innen mit Behinderungen, nach denen dann die Höhe der Leistungen bewilligt wird, obwohl diese mit dem Antrag selbst Kalkulationen eingereicht haben, welche nach einer von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales herausgegebenen und berlinweit anerkannten Musterkalkulation erstellt wurden - wenn ja, wieso?

3)      Trifft es zu, dass das Sozialamt bei Erstanträgen deutlich unter dem beantragten Umfang bewilligt, sowie bei Anschlussbewilligungen bestehende Bedarfe kürzt, in Einzelfällen beim bewilligten Umfang der Leistungen sogar von selbst in Auftrag gegebenen Gutachten abweicht und somit Budgetzahlungen schmälert, verzögert oder gar einstellt – wenn ja, wieso, und in welchen Fällen?

4)      Trifft es zu, dass das Sozialamt Anträge von Arbeitgeber_innen mit Behinderungen auf Budgetanpassungen aufgrund der Anhebung des Entgelts für den LK 32 zum 1.1.2014 abschlägig bescheidet, obwohl dies von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 22.11.2011 zugesagt und mit Schreiben vom 20.2.2014 explizit bestätigt wurde – wenn ja, wieso?

5)      Wieviele einstweilige Anordnungen wurden seit 2011 bezüglich des LK 32 gegen das Bezirksamt beantragt, bzw. wieviele diesbezügliche Klagen eingereicht; mit jeweils welchem Ergebnis und jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt?

 

 

 

 

 
 

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