Drucksache - 0849/XIX  

 
 
Betreff: Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.02.2014 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Entscheidung
08.04.2014 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.05.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
10.06.2020 
Fortsetzung der 47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 1
Vorlage zur Kenntnisnahme SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung der Entschließung des Bundesrates zur "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 07. Mai 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich dafür einzusetzen, dass die Bezirke hinsichtlich der Umsetzung unterrichtet werden und die BVV zum Sachstand unterrichten.

 

Am 26.03.2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Kraft getreten: Im Mittelpunkt steht die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Das neu geschaffene Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit Aufnahme eines neuen Begriffes von Behinderung i.S. der UN-BRK und Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe des SGB XII, Überführung in einen eigenständigen neuen Teil des SGB IX, Trennung der Teilhabe von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe neue Maßstäbe geschaffen. Das neue Teilhaberecht ist personenzentriert und sozialraumorientiert ausgerichtet und tritt in vier Reformstufen in Kraft, beginnend mit dem 30. Dezember 2016 bis zum 1. Januar 2023.

 

Das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Berlin (BlnTG) konkretisiert unter Beteiligung der Bezirke (Rat der Bürgermeister) diese Maßstäbe für das Land Berlin und umfasst Regelungen zur Durchführung der Aufgaben des Trägers der Eingliederungshilfe. Ab dem 01.01.2020 sind mit dem Gesetz umfangreiche Neuerungen auf die Bezirke zugekommen (Reformstufe 3). Das Bezirksamt Neukölln begrüßt ausdrücklich, dass der Senat die Möglichkeiten, die sich mit dem BTHG für eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft im Land Berlin ergeben, nutzt.

 

Das Bezirksamt hat in den Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste anlassbezogen am 12.02.2019 und 09.04.2019 sowie umfassend in der Sitzung am 10.12.2019 zur Umsetzung informiert.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.01.2020

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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