Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0649/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a)Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-64 für die Grundstücke Petunienweg 36, 40, Fenchelweg 65, 66 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-64 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b)Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 5.4 der anliegenden Begründung beschrieben. c)Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-64 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan 8-64 vom 31.01.2013 für die Grundstücke Petunienweg 36, 40, Fenchelweg 65, 66 sowie einen Abschnitt des Fenchelwegs im Bezirk Neukölln, ist am 20.08.2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 30.08.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 22 auf Seite 490 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 0649/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. GiffeyBiedermann BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat |
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