Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0493/XIX
Erneuerbare Energien in bezirklichen Gebäuden
Aus Anlass dieses Beschlusses hat das Bezirksamt im Rahmen der Planungen für die Sporthalle an der Herthabrücke eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Errichtung von Solaranlagen auf dem Sporthallendach beauftragt. Diese exemplarische Untersuchung hat ergeben, dass sich thermische Solaranlagen selbst bei Neubauten mit optimalen Bedingungen für die Errichtung der notwendigen technischen Anlagen wirtschaftlich nicht darstellen lassen.
Ergänzend hierzu hat das Bezirksamt eine Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aus dem Jahr 2012 herangezogen, in der sowohl anhand von Simulationen als auch mit Messungen an realen Anlagen nachgewiesen wurde, dass solarthermische Groß-Anlagen selbst unter idealen Bedingen nur einen kleinen Beitrag zur Reduzierung der Energieverbräuche leisten können. Während bei der Warmwasserbereitung Energieeinsparungen von 10 bis 15 % nachgewiesen werden konnten, waren es bei der Heizungsunterstützung nur noch 1%. Hinzu kommt, dass sich eine Amortisation auf der Kostenseite insofern nur sehr schwer erreichen lässt, als die technischen Installationen sehr aufwändig, störungsanfällig und kostenintensiv sind und zudem die Energieverluste durch mehr Rohrleitungen etc. erhöhen. Letztendlich kommt die Studie des BMU zu dem Schluss, dass thermische Solaranlagen ausschließlich im Einfamilienhausbereich wirtschaftliche Relevanz haben können.
Aus alledem wird deutlich, dass Einsparungen durch die Nachrüstung von bereits bestehenden Heizungsanlagen mit Solaranlagen bedingt durch die erschwerten baulichen Rahmenbedingungen so gut wie kaum erzielt werden könnten. Da mit neuer effizienter Technik die Energieverbräuche wesentlich deutlicher reduziert werden können, setzt das Bezirksamt nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel seine Prioritäten insoweit auf die Erneuerung des überalterten Heizungsbestands der bezirklichen Liegenschaften.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
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