Drucksache - 0408/XIX  

 
 
Betreff: "Berliner Notdienst Kinderschutz" in vollem Umfang erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
Verfasser:Drzyzga, UweLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln begreift auch weiterhin die Beratung und Betreuung von Straßenkindern als dringend erforderliche gesamtstädtische Aufgabe und ersucht daher das Bezirksamt, sich beim Trägerbezirk (Friedrichshain-Kreuzberg) des „Berliner Notdienstes Kinderschutz“ und den zuständigen Senatsverwaltungen für die vollumfängliche Sicherung des bisherigen Angebots einzusetzen.

 

18.09.2013

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 31. Oktober 2012 wurde deutlich, dass auch weiterhin die Beratung und Betreuung von Straßenkindern als dringend erforderliche gesamtstädtische Aufgabe begriffen und daher das Bezirksamt ersucht wird, sich beim Trägerbezirk Friedrichshain-Kreuzberg des „Berliner Notdienstes Kinderschutz“ und den zuständigen Senatsverwaltungen für die vollumfängliche Sicherung des bisherigen Angebots einzusetzen.

 

Sowohl die zuständige Bezirksstadträtin für Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung im Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg von Berlin, als auch die Staatssekretärin für Jugend der Senatsbildungsverwaltung wurden in der in Rede stehenden Angelegenheit kontaktiert. Es wurde seitens des Bezirksamtes darauf hingewiesen, dass entsprechend dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) sowie der Zuständigkeitsverordnung (ZustVO) Bezirksaufgaben das zentrale telefonische Melde-, Erstberatungs- und Interventionsverfahren von dem für den zentralen Krisen- und Notdienst für Kinder und Jugendliche zuständigen Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg zu betreiben ist.

 

Zusätzlich wird die Verantwortung für den Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) in Fällen des § 87 SGB VIII (gesetzliche Zuständigkeitsregelung) in den „Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV ZustJug)“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft konkretisiert.

 

Da die Zuständigkeit eindeutig geregelt ist, wurde deutlich gemacht, dass der Bezirk das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg weiterhin in der Verantwortung sieht, die Aufgabe des Kinder-, Jugend- und Mädchennotdienstes in Gesamtverantwortung für die Berliner Bezirke auch am Standort Fasanenstraße wahrzunehmen.

 

Seitens der Staatsekretärin für Jugend und Familie liegt eine schriftliche Mitteilung vor, dass die Schließung der Kontakt- und Beratungsstelle in der Fasanenstraße durch die fachzuständige Bezirksstadträtin nicht mit den entsprechenden Rechtsvorschriften übereinstimmen und keine Akzeptanz in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finden würde.

 

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

 

 
 

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