Drucksache - 0385/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaupt
Verfasser:BzBm BuschkowskyMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
31.10.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
29.11.2012    11. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
GeldbestandRücklagevermögen
Haushaltsüberwachungsliste_2011_15111238
Konten außerhalb des Haushalts 2011
Nachweisung der in Anspruch genommenen VE
Tabelle 300_Rechnungsnachweisung
Tabelle 301_Rechnungsnachweisung
Tabelle 302_Rechnungsübersicht
Tabelle 312_ Höhere und neue Ausgaben
Tabelle 320_Nachweisung der Kassenreste
Tabelle 332_Mehr- u.Minderbeträge
Tabelle 340_ Gruppierungsübersicht
überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
überplanmäßige und außerplanmäßige VE
über-und außerplanmäßige Ausgaben und VE
über-und außerplanmäßige Ausgaben und VE
Vermögen2011_Übersicht_nach_Gruppen
1. Version vom 23.10.2012
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung :

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung in folgender Fassung :

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

 

Einnahmen

 727.585.381,74  EURO

 

Ausgaben

721.530.731,29  EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

6.054.650,45  EURO

 

Haushaltsreste

(= Ausgabeermächtigung für 2011)

 

5.854.881,23  EURO

 

 

Begründung und Rechtsgrundlage: 

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.

 

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 30. Juni 2009). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Wegen des Umfangs wird die Tabelle 300 nur in elektronischer Form bereitgestellt, kann aber bei Bedarf gern als Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Anlagen in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2011 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk

 

I/Steuerungsdienst/FB_Finanzen/Haushalt/Haushalts- und Vermögensrechnung/2011/Haushaltsrechnung.

 

 

 

 

 

 

 
 

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