Drucksache - 0370/XIX  

 
 
Betreff: Zwangsmaßnahmen gegen Schulschwänzer zielführend?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Burger, SteffenBurger, Steffen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
31.10.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 19.09.2012
2. Version vom 23.10.2012

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

In Neukölln wurden im Vergleich zu anderen Bezirken die meisten Schüler durch unmittelbaren Zwang der Schule zugeführt.

 

1.         Wurden in all diesen Fällen der Ausübung von unmittelbarem Zwang zur Zuführung von Schülern zum Unterricht im Vorfeld andere - insbesondere pädagogische - Mittel der Einwirkung auf die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten oder die Personen, denen die Betreuung schulpflichtiger Kinder anvertraut ist, oder die Ausbildenden ohne Erfolg  ausgeschöpft, wie in § 45 Abs. 2 Schulgesetz vorgeschrieben?

 

2.         Wie genau sind diese, in § 45 Abs. 2 Schulgesetz beschriebenen anderen Mittel in Neukölln gestaltet und welche Unterschiede gibt es hierbei an den Schulen Neuköllns?

 

3.         Wie erklärt sich das Bezirksamt die in Neukölln im Vergleich zu anderen Bezirken sehr hohe Zahl von Fällen, in denen unmittelbarer Zwang angewandt wurde?

 

4.         Hat die zwangsweise Zuführung von Schülern in dem Sinne Erfolg, dass die betroffenen Schüler danach einerseits (längerfristig) am Unterricht teilnehmen, andererseits dies auch erfolgreich tun?

 

5.         Existieren in Neukölln außerhalb der Schulen Angebote für Schüler, die ohne berechtigten Grund dem Schulunterricht fernbleiben, welche darauf abzielen, die Schüler zu unterstützen - auch außerhalb der Schulen?

 

 
 

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