Drucksache - 0350/XIX  

 
 
Betreff: Muslimische Friedhöfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/LINKEGrünflächen, Natur- und Umweltschutz
Verfasser:FraktonsvorsitzendeKlein, Cordula
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss Entscheidung
08.11.2012 
10. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses vertagt   
14.03.2013 
13. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz Entscheidung
16.05.2013 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz vertagt   
25.06.2014 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Ausschuss Beschluss
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt möge sich beim Senat für folgende Positionen einsetzen:

 

  1. Anstelle des bisher für muslimische Bestattungen vorgesehenen zu Neukölln gehörigen Tempelhofer Feld-Areals am Garnisonsfriedhof ist eine andere geeignete Fläche in Neukölln zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die im Friedhofentwicklungsplan angeführten frei werdenden Flächen sind nach Bedarf auch für muslimische Bestattungen nutzbar zu machen. Dazu soll mittels Prüfauftrag in Erfahrung gebracht werden, inwieweit die Einrichtung muslimischer Gräberfelder auf kommunalen Friedhöfen unter Angleichung der Regelungen des Bestattungswesens (Liegedauer etc.) und gegebenenfalls der Verkauf aufgelassener Friedhofsflächen an muslimische Gemeinden möglich ist.
 
 

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