Drucksache - 0322/XIX  

 
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Beirates für Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/SozBA/Soz
Verfasser:BzBm Buschkowksy/BzStR SzczepanskiSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorschlagsliste Beirat für Sozialhilfeangelegeneheiten
1. Version vom 21.08.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln

 

A.Aus dem Kreis der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung

 

I.  zu ordentlichen Mitgliedern

  3 Bezirksverordnete

 

II. zu Stellvertretern

  3 Bezirksverordnete

 

B.nach der anliegenden Vorschlagsliste der Abt. Soziales

 

I.  zu ordentlichen Mitgliedern

1 Vertreter der Gewerkschaften,

3 Vertreter von Vereinigungen,die Hilfebedürftige betreuen

2 Vertreter von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

II. zu Stellvertretern

1 Vertreter der Gewerkschaften,

3 Vertreter von Vereinigungen,die Hilfebedürftige betreuen.

2 Vertreter von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

 

Begründung:

Die Amtszeit des bisherigen Beirates ist abgelaufen, Neuwahl ist erforderlich.

Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden.

Im Einverständnis mit den Gewerkschaften wird angeregt, für den Sitz des Gewerkschaftsvertreters im Beirat als ordentliches Mitglied den DGB-Vorschlag und

als Stellvertreter den DBB-Vorschlag zu berücksichtigen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958

 

 

Anlage:

1 Vorschlagsliste

 

 

1

 

 
 

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