Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0314/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-53 für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 174 und 182 und Gockelweg 4 sowie Teilflächen des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.5.4 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bebauungsplan 8-53 für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 174 und 182und Gockelweg 4 sowie Teilflächen des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, ist am 30.04.2013 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 23. Mai 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr.12 auf Seite 135 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 0314/XIX) als erledigt an.
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