Drucksache - 0198/XIX  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung modernisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENStadtentwicklung
Verfasser:Burger, SteffenBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
08.05.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.10.2015 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Bürgerbeteiligung in Planverfahren (Bereichsentwicklungs- und Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) auf  Bezirksebene in folgendem Umfang zu erweitern:

 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung:

Diese ist in Form von konkreten Planungszielen, sich wesentlich unterscheidenden Planungsalternativen, bereits erbrachten oder noch möglichen finanziellen Vorleistungen seitens des Bezirksamtes, Vorentwürfen mit Begründung sowie mit einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung der beabsichtigten Planung für mindestens 6 Wochen öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Dokumente im Internet auf  der entsprechenden Seite des Bezirksamtes und dem Berliner Open Data Portal (http://daten.berlin.de) dauerhaft in allen entstandenen Zwischen- und Endfassungen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll grundsätzlich in offenen und maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzen erfolgen.

 

Diese frühzeitige Offenlegung ist mindestens einen Monat vorher öffentlich und im Internet unter Angabe eines leicht auffindbaren Betreffs, der die örtliche Lage des planbehafteten Gebietes ausreichend genau beschreibt, anzukündigen. Dabei sollen Möglichkeiten für die Bürger geschaffen werden, sich auf einer Bezirkswebseite für eine E-Mail-Benachrichtigung einzutragen oder einen RSS-Feed (https://de.wikipedia.org/wiki/RSS) zu abonnieren.

 

Förmliche Bürgerbeteiligung:

Hier gelten die gleichen Regularien wie für die frühzeitige Bürgerbeteiligung mit den gleichen Fristabläufen.

 

Hierbei soll es auch ermöglicht werden, Anregungen im Sinne des Baugesetzbuches  in elektronischer Form (E-Mail, Webformular) in das Verfahren einzubringen.

 

Planverfahren allgemein:

Die folgenden Informationen sollen laufend, geographisch verortet und chronologisch (History-Funktion) fortgeschrieben veröffentlicht werden:

 

-          Aufstellungsbeschlüsse und deren Umfang

-          Planungsziele

-          Planvorentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Vertragsentwürfe hierzu

-          Planentwürfe mit Begründung sowie ggf. städtebauliche Verträge hierzu

-          beschlossene Pläne mit Begründung

-          in Kraft getretene Pläne mit Begründung

 

Alle Daten sind in ausreichender Qualität für einwandfreie Lesbarkeit in netzüblichen, nicht-proprietären Formaten bereitzustellen. Vor der Umsetzung dieses Antrages bereits vorhandene Daten sind entsprechend aufzubereiten. Die Abgabe der Daten über das Internet (als Mailanhang oder Download) ist für den Nutzer kostenlos.

 

Begründung:

Im Bezirk Neukölln gibt es Defizite in der Umsetzung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, welche vorsieht: „(1) Die Öffentlichkeit [ist] möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. […]“(§3 Baugesetzbuch). Hierbei wird in der Regel nicht einmal der gesetzliche Mindeststandard erfüllt, da eine Erörterung erst durch den Vergleich der verschiedenen, im Verfahrensverlauf entstandenen Dokumente möglich ist.(http://dejure.org/gesetze/BauGB/3.htm)

 

Für den Bezirk werden bisher nur Pläne im Netz bereitgehalten. Diese weisen zudem eine schlechte Qualität auf (nur .jpeg oder .gif, also mit Qualitätsverlust beim Vergrößern) und es fehlt eine Begründung. Das ist deutlich zu wenig! Außerdem fehlen regelmäßig städtebauliche Verträge, obwohl sie zum Teil planersetzende oder plankonkretisierende Inhalte haben. Ein Nachverfolgen der einzelnen Planungsschritte ist gar nicht möglich.

 

Der Aufwand hierfür ist gering und die benötigte Infrastruktur ist in den Grundzügen im Bezirk ebenfalls schon vorhanden.

 
 

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