Auszug - Neuköllner Märkte sichern - Händler unterstützen!  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 09.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1424/XX Neuköllner Märkte sichern - Händler unterstützen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUHaushWiVerwGleich
Verfasser:Kringel, GerritMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die antragstellende Fraktion der CDU begründet den Antrag. Es geht dabei um mehr Transparenz und Dialog mit den betroffenen Markthändlern im Vergabeverfahren der Neuköllner Märkte für den Zeitraum 2020-2025.

 

Herr Krause, ein anwesender Marktbetreiber Britz-Süd, äußert sein Unverständnis über die Reduzierung der Markttage und die mangelnde Information zum laufenden Vergabeverfahren. Er berichtet, dass betroffene Markthändler sich bereits schriftlich an das Bezirksamt gewandt haben.

 

Herr Hikel erläutert kurz den Sachverhalt.

In den regelmäßigen Treffen des Bereiches Wirtschaftsförderung mit dem bisherigen Marktbetreiber wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass das Kaufinteresse an bestimmten Wochentagen so gering war, dass auch die Teilnahme der Händler gesunken ist. Damit stehen die hohen Bewerbungskosten für diese Tage in keinem Verhältnis mehr zur geringen Auslastung.

Aus diesen Gründen hat sich das Bezirksamt entschieden, die neue Ausschreibung zum Betreiben der Wochenmärkte ab 01.01.2020 an diese Gegebenheiten anzupassen und den Montagsmarkt in Britz und auch den Markt in Alt-Rudow am Mittwoch (hier trifft Gleiches zu) nicht mehr in die Ausschreibungsanforderungen aufzunehmen.

 

Sollten sich hier neue Tendenzen abzeichnen wird sich das Bezirksamt einer Erweiterung der Marktzeiten (-tage) nicht entgegenstellen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Planungssicherheit, also wenn sich beispielsweise Markthändler verbindlich bereiterklären, an diesen Markttagen präsent zu sein. Unter diesen Umständen wird sich auch das Bezirksamt beim neuen Marktbetreiber für die Erweiterung der Markttage mit einsetzen.

 

Das Vergabeverfahren für das Betreiben der Neuköllner Märkte ab 2020 läuft aktuell und steht kurz vor dem Abschluss. Ein Eingreifen ist rechtlich nicht mehr möglich. Aus diesem Grund weckt der vorgelegte Antrag falsche Erwartungen.

 

Herr Hikel versichert, dass die eingegangenen Schreiben der Händler sehr ernst genommen werden. So wurden bereits alle aktuellen Anbieter nochmals angeschrieben und über den Wunsch der Marktbetreiber informiert.

 

Die Fraktion der Grünen wertet die Wochenmärkte vor allem auch als soziale Treffpunkte, die deshalb unterstützt werden müssen. Gleichzeitig sehen sie aber auch das rechtliche Problem des Eingreifens in ein laufendes Verfahren.

 

Die Fraktion der SPD sieht neben dem rechtlichen Problem auch die zeitliche Umsetzung bis zum 01.01.2020 als nicht realistisch, um einen nahtlosen Übergang beim Betreiben der Märkte zu ermöglichen. Die Zusage durch das Bezirksamt, bei Bedarf eine Erweiterung der Markttage zu ermöglichen, wertet sie als positiv.

 

Die Fraktion der CDU kritisiert, dass es sich um ein beschränktes Verfahren und keine öffentliche Ausschreibung handelt. Die notwendigen Informationen wurden erst bekannt, als das Verfahren bereits lief.

 

Herr Hikel verweist darauf, dass regelmäßig vor Verfahrensstart dazu informiert worden ist. Die Fristen sind bekannt und es bestand frühzeitig die Möglichkeit, nachzufragen.

Bei ausreichendem Interesse sollten Bewerbungen für die Neuausschreibung ab 2025 rechtzeitig vorher eingehen.

 

Das Interesse des Bezirksamtes ist, Marktbetreiber in Neukölln anzusprechen, die sich nicht nur die „wirtschaftlichen Bonbons“ raussuchen, sondern das Marktkonzept Neuköllns mittragen und gestalten

 

Der Antrag wird abgelehnt mit Ja-Stimmen der CDU und AfD, Nein-Stimmen der SPD und Grünen und bei Enthaltung der Linke. Der BVV wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.


 
 

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