Auszug - Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!  

 
 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 30.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:09 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0467/XX Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Hoffmann, ChristianHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Das Bezirksamt hat im Rat der Bürgermeister für die Forderung an den Senat geworben,  Möglichkeiten zur Einschränkung der Silvester-Knallerei dergestalt zu prüfen, dass Feuerwerkskörper in Berlin nur noch in bestimmten festgelegten Bereichen gezündet werden dürfen. Nach zweimaligen Beratungen im Ausschuss für Inneres des RdB ist die Vorlage des Bezirksamtes letztendlich abgelehnt worden. Begründet wurde dies u.a. damit, dass die Einschränkungen einerseits nicht durchsetzbar seien und andererseits einen zu großen Eingriff gegenüber der Bevölkerung darstellen würden. Weiterhin gab es aber auch Stimmen, dass die politische Debatte weitergeführt werden solle. Dies ist auf Landesebene auch der Fall. Seit Anfang des Jahres steht der Antrag „Menschen, Tiere und Gebäude vor Feuerwerksschäden schützen“ der die Regierung tragenden Fraktionen im parlamentarischen Raum. Dieser Antrag beinhaltet u.a. auch die Forderung nach zwei Bundesratsinitiativen im Hinblick auf eine Einschränkung des Silvesterfeuerwerks mit lauter Knallwirkung in eng bebauten Kiezen und der Beschränkung des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk auf maximal zwei Tage. Die Beschlussfassung des federführenden Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu diesem Antrag steht noch aus. Auf die Frage, welche Maßnahmen zur Einschränkung von Böllerei und Silvesterfeuerwerk an welchen Orten der Senat für den Jahreswechsel 2019/2020 plant, hat der Innenstaatssekretär Afang Juli im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage zunächst Bezug genommen auf Ausführungen des Innensenators im Januar 2019 im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses. Damals hatte dieser erklärt, dass in der Konsequenz der Massivität der Vorfälle die Prüfung erfolgen solle, über die bisherige Böllerverbotszone (Straße des 17. Juni und Pariser Platz) hinaus zwei weitere Verbotszonen auszuweisen, nämlich den Steinmetzkiez rund um die Pallasstraße und das Gebiet um den Herrmannplatz. Ein halbes Jahr später verweist der Innenstaatssekretär darauf, dass „rechtliche Grundlagen, konkrete Planungsschritte und definierte Orte für Pyrotechnik-Verbotsbereiche im Zuge der Vorbereitungen derzeit abgestimmt werden“. Das Bezirksamt vermag letztendlich nicht einzuschätzen, ob und inwieweit schon zum bevorstehenden Jahreswechsel einschränkende Maßnahmen erfolgen werden. Angesichts der mit dem erwähnten Antrag verbundenen Bestrebungen geht es aber davon aus, dass sich zumindest in längerer Hinsicht etwas tun wird, um dem Feuerwerkschaos an Silvester Einhalt zu gebieten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 12. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnis genommen


 
 

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