Auszug - Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  

 
 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.12
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 30.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:09 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1189/XX Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDHaushWiVerwGleich
Verfasser:1. Schröter, Steffen
2. Beitritt: Fraktionslose, Zielisch, Anne
Morsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der federführende Ausschuss Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen im Bereich der mittlerweile 15 Neuköllner illegalen Müll-Deponien, mittlerweile 23 Drogenschwerpunkte nur in Nord-Neukölln insbesondere um Schulen und Jugendeinrichtungen und den Kriminalitätsschwerpunkten vorübergehend einzusetzen. Gleichzeitig sollte sich das Bezirksamt Neukölln mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, Werbellinstr. 12, 12053 Berlin in Verbindung zu setzen, um sich über den Wissensstand zum Datenschutz und den technischen Voraussetzungen zur Installierung solcher Videoüberwachungsanlagen zu erkundigen.

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Schröter

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP gegen die Stimmen der AfD(3) und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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