Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-109a ("Theodor-Loos-Weg") - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Der Bebauungsplan umfasste ursprünglich einen relativ großen Geltungsbereich (u.a. für das Wutzky-Center), der aufgeteilt wurde. Ein Planerfordernis besteht nicht mehr, da sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet nach § 34 BauGB beurteilt, wonach Vorhaben zulässig sind, wenn sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Es besteht kein großes Neubau- bzw. Nachverdichtungspotenzial, so dass der Bezirk das Bebauungsplanverfahren einstellen möchte.
Der Beschluss des Bezirksamtes wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. |
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