Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 22.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1312/XX Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. als beratendes Mitglied je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen. Welche Weltanschauungsgemeinschaft die Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände benennt, entscheidet das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Marie Gabaud

(HVD Berlin-Brandenburg)

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der AfD zugestimmt.


 
 

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