Auszug - Herr Bezirksstadtrat Liecke stellt das Projekt aus der Sicht der Abteilung Jugend vor  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Liecke bedankt sich für die Möglichkeit dieses für Berlin einmalige Konzept vorzustellen. Das Konzept basiert auf einer Dienstreise von Vertreter*innen des Jugendamtes, der Polizei und der Staatsanwaltschaft nach Essen. Dort gibt es auch eine hohe Jugendkriminalität aber auch Lösungsansätze. Die Intention der Dienstreise war insbesondere die Jugendkriminalität bzw. der Beginn von Karrieren als Intensivstraftäter zu verhindern. Herr Liecke betont, dass dieser Handlungsansatz nicht auf die mehr als 100 Intensivstraftäter (Intensivstraftäter sind Jugendliche mit mehr als 10 Straftaten) zielt. Vielmehr zielt der Arbeitsansatz auf Kinder und Jugendliche ab, die durch delinquentes oder deviantes Verhalten auffallen, aber noch nicht Intensivstraftäter sind. Das Konzept selbst stammt vom 28.10.2016 und ist auch im Internet einsehbar. Der Kern ist recht einfach erklärt, es geht um eine enge Zusammenarbeit aller Behörden von Staatsanwaltschaft, Justiz, Polizei und Jugendamt. Mit der verbindlich festgelegten Zusammenarbeit und der Etablierung fester Gremien ist eine Arbeitsweise etabliert, der sich beispielsweise auch mit den Schwerpunkteinsätzen des Bezirks fortsetzt. Die operative Arbeit wird von einem Team bestehend aus drei Kolleg*innen umgesetzt. Dies sind alles sehr gute für diese Aufgabe qualifizierte Sozialarbeiter*innen. Die Grundlage der Zusammenarbeit und damit auch Datenweitergabe bildet das Einverständnis der Beteiligten (Eltern und Kinder über 15 Jahre). Besonders herausstellen möchte Herr Liecke, dass selbst Fälle in bekannten Familienkreisen sich eine andere Zukunft für ihr Kind wünschen und ihr Einverständnis für die Zusammenarbeit geben. Dieses Einverständnis wird freiwillig gegeben.


 
 

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