Auszug - Bebauungsplan 8-2-1 ("Grenzallee 37") - Beratung vor Beschlussfassung der BVV (vorbehaltlich BA-Beschlussfassung)  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und bittet die Verwaltung um Erläuterung.

Auf dem Grundstück befindet sich ein mittlerweile geschlossener Möbelmarkt.

Die beabsichtigte Veräußerung des Grundstücks war Anlass für die Aufstellung des B-Plans. Die bisherige Nutzung sollte aufgegeben werden, was dem bezirklichen Interesse einer Einschränkung von großen Fachmärkten an diesem Standort entspricht (Zentren- und Einzelhandelskonzept).

Der beabsichtigten Nutzungsänderung standen die Festsetzungen des bisher gültigen Bebauungsplans 8-2 entgegen, so dass es einer Änderung des bislang bestehenden Planungsrechts durch Aufstellung eines neuen Bebauungsplans bedurfte. Mit dem B-Plan 8-2-1 soll die Fläche, bisher als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt“ festgesetzt, wieder als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Einzelhandelsnutzungen sind bei Beschluss des B-Plans durch die BVV künftig nicht mehr zulässig bzw. ausnahmsweise nur, wenn nicht mehr als 10 % der Geschossfläche des jeweiligen Betriebs und diese einen direkten Bezug zu den gewerblichen Nutzungen aufweisen.

Frau Fuhrmann spricht bei der Behördenbeteiligung (Seite 60) die Einwände der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) an, welche eine begrünte Wegeverbindung zu der Grünfläche am Schifffahrtskanal für die Allgemeinheit begrüßen würde. Herr Groth zeigt anhand eines Kartenausschnitts die örtlichen Gegebenheiten (Flächen A und B sind notwendige Zufahrten) und erläutert diese unter Verweis auf die erfolgte Abwägung und die entsprechend anderweitig gesicherten Geh- und Radfahrrechte für die Allgemeinheit, die keinen Platz für eine zusätzliche Begrünung lassen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt der BVV daraufhin einstimmig, den Bebauungsplan 8-2-1 in der vorliegenden Form zu beschließen.


 
 

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