Auszug - Sanktionen im Jobcenter Neukölln aussetzen  

 
 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 09.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1185/XX Sanktionen im Jobcenter Neukölln aussetzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESoziales und Bürgerdienste
Verfasser:1. Hammer, Doris
2. Beitritt: Grüne
Hammer, Doris
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Fuhrmann begründet die Intention des Antrags. Zusammengefasst werden durch das Jobcenter Neukölln zu viele Sanktionen ausgesprochen. Das Bezirksamt soll sich daher dem Beschluss der BVV Spandau anschließen und ebenfalls am Pilotprojekt teilnehmen.

 

Die Grünen sind dem Antrag beigetreten. Herr Szczepanski erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum Antrag. Die Regelungen liegen in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Viele Leistungsbezieher*innen haben multiple Probleme und sind nicht in der Lage, Hilfestellungen anzunehmen. Durch die Sanktionen werden viele dann in weitere Schwierigkeiten gestürzt, da durch diese dann insbesondere die Kosten der Unterkunft gefährdet sind und in der Folge die Kündigung und damit Wohnungslosigkeit droht. Unterbringungen auf Tagessatzbasis sind um ein Vielfaches teurer. Insofern sollte der Bezirk sich hier dem Pilotprojekt anschließen.

 

Herr Blank erklärt für seine Fraktion die Ablehnung des Antrags. Er persönlich ist hier zwiegespalten und plädiert eher dafür, vor Sanktionierung z.B. zunächst eine Mahnung auszusprechen. Einen vollständigen Verzicht auf Sanktionen befürwortet er nicht.

 

Herr Koglin verweist auf das gesetzlich geregelte Spektrum bei Sanktionen, zum Teil wird erst durch eine Sanktionierung eine Motivation herbeigeführt. Die SPD-Fraktion ist in dieser Frage ebenfalls zwiegespalten und wird sich im Abstimmungsverhalten bemerkbar machen.

 

Für Frau Hammer sind die Sanktionen oftmals unberechtigt, dies belegen auch die Statistiken. Demnach werden etwa 38 % der Sanktionen nach Widerspruch bzw. Klage zurückgenommen. Sie befürwortet daher eine Teilnahme am Pilotprojekt. Frau Staudt möchte wissen, woher diese Daten stammen.

 

Frau Gloeden nimmt die von Frau Hammer genannte Zahl zunächst ungeprüft auf. Gleichwohl kann dies nicht dazu führen, dass Sanktionen vollständig ausgesetzt werden. Sie bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann verweist auf das Bundesrecht, es liegt nicht im kommunalen Einfluss, derartige Weisungen auszusprechen. Wenn der Ausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt, ist diese Entscheidung für ihn zunächst handlungsleitend. Er würde sodann entsprechend an die Senatsverwaltung herantreten.

 

Frau Aktürk, Frau Hascelik und Herr Ivanov berichten kurz aus ihren Tätigkeiten heraus zu eigenen Erfahrungen bei sanktionierten Personen.

 

Frau Gloeden erklärt mit Verweis auf das Bundesrecht und die fehlenden Einflussmöglichkeiten des Bezirks die Ablehnung des Antrags für die CDU-Fraktion.

 

Wenn mehrere Kommunen sich zusammenschließen, kann nach Aussage von Frau Hammer der Druck erhöht und eine gesellschaftliche Diskussion angestoßen werden. Sie verweist auf das für Ende 2019 zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die stellv. Vorsitzende um Abstimmung. Der Antrag wird daraufhin mit 8 JA-Stimmen (SPD, Grüne und Linke) bei 4-Nein Stimmen (CDU, AfD) und einer Enthaltung (SPD) mehrheitlich angenommen.


 
 

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