Auszug - Umstrukturierungsgebiet Gropiusstadt - Sachstandsbericht DW  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr BzStR Biedermann berichtet dem Ausschuss von den intensiven Gesprächen mit der Deutschen Wohnen, welche aufgrund der (im Oktober 2018 angekündigten) Modernisierungsvorhaben in der Johannisthaler Chaussee 360 und 372 aufgenommen wurden und den Ausschlag für den Aufstellungsbeschluss einer Umstrukturierungsverordnung gegeben haben. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch die Ergebnisse des Grobscreening kurz vor Ende des Jahres 2018 noch im Bezirksamt verabschiedet. Er bedankt sich hier ausdrücklich für das Engagement bei allen Beteiligten, insbesondere bei Herrn Groth.

 

Mit der Deutsche Wohnen konnte vertraglich vereinbart werden, dass die eigentlich abgelaufene Möglichkeit einen Härtefall anzuzeigen, verlängert wurde. Weiterhin darf die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen. Die Modernisierungsumlage wurde auf 8%, maximal 2,20 €/m2 gedeckelt. Zusätzlich wird die Nettokaltmiete nach Modernisierung grundsätzlich 8,00 €/ m2 nicht übersteigen. Für Empfänger*innen von ALG II, Grundsicherung und Sozialhilfe wird die Miete die Sätze der Wohnkostenrichtlinie (AV Wohnen) nicht übersteigen. Die vom Bezirk beauftragte Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH wird mit allen Haushalten beratende Gespräche durchführen und eine Vor-Ort-Sprechstunde einrichten. Besonders erfreulich ist für Herrn BzStR Biedermann, dass diese Regelungen rückwirkend auch auf die drei Häuser im Stieglitzweg, Otto-Wels-Ring und der Severingstraße übertragen werden konnten, obwohl dort für den Bezirk rechtlich keine Möglichkeit einer Durchsetzung mehr bestand. Zusammenfassend konnte für die fünf Häuser viel erreicht werden und in den konstruktiven Verhandlungen eine sozialverträgliche Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen erreicht werden. Herr Groth ergänzt, dass auch die Einhaltung der Mietpreisbremse vertraglich fixiert wurde. Ganz genau handelt es sich sogar um sechs Häuser. Für das Haus in der Fritz-Erler-Allee wurden Gespräche für Ende des 1. Halbjahres vereinbart. Die Deutsche Wohnen hat hierfür bereits angekündigt, nicht hinter die jetzt vereinbarten Regelungen zurückzugehen.

 

Die Vorsitzende zeigt sich beeindruckt und spricht der Verwaltung ihren Dank aus. Herr BzStR Biedermann drückt in diesem Zusammenhang nochmals Herrn Groth seinen besonderen Dank zu den erzielten Verhandlungsergebnissen aus.

 

Die Vorsitzende möchte wissen, ob die Verträge einsehbar sind und ob bzw. wie die betroffenen Mieter*innen informiert wurden. Die Bewohner*innen der Johannisthaler Chaussee wurden, wie Herr BzStR Biedermann daraufhin mitteilt, bereits über die Verhandlungsergebnisse informiert. Er hat dazu bereits erste positive Rückmeldungen erhalten. Die Haushalte der letztgenannten Wohnhäuser werden morgen ein Informationsschreiben von ihm erhalten. Herr Groth ergänzt, dass es sich zwar um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, dieser aber nicht veröffentlicht wird. Die Bezirksverordneten haben aber die Möglichkeit diesen einzusehen. Herr BzStR Biedermann fügt hinzu, dass die beiden Informationsschreiben den Mitgliedern gern zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Blesing fragt, wie angezeigte Härtefälle geprüft werden, insbesondere auch im Hinblick, wenn Mieter*innen eine zu große Wohnung haben. Herr Groth erläutert, dass sich die Prüfung nach den üblichen Verfahren richtet, die Mieterberatung auch dazu berät. Inwieweit eine Anrechnung der Wohnfläche im Verhältnis zur Personenzahl vorgenommen wird, kann er nicht sagen.

Herr Wewer spricht explizit seinen Dank an die Verwaltung für die erreichten Ergebnisse aus. Herr Wittke schließt sich der Fragestellung von Herrn Blesing an, eine pauschale Regelung hält er für nicht möglich, vielmehr müsse hier individuell geprüft werden. Herr Groth erläutert, dass es sich bei Härtefällen um gesetzliche, jedoch unbestimmte Regelungen des Mietrechts handelt. Diese wurden im Vertrag ausgestaltet. Zusätzliche staatliche Leistungen, wie z.B. Wohngeld (Frage von Herrn Schenk) sind darin nicht geregelt. Herr BzStR Biedermann verweist auf die umfangreiche Erfahrung der beauftragten Mieterberatung, welche auch für derartige Fragen unterstützend zur Seite steht.

 

Herr Laumann möchte nach dem vorgestellten Verlauf der Gespräche wissen, ob ähnliche Vereinbarungen auch in Milieuschutzgebieten denkbar wären. Für Herrn BzStR Biedermann ist das durchaus vorstellbar. Er betont an dieser Stelle nochmals die guten und konstruktiven Gespräche mit der Deutsche Wohnen. Er informiert den Ausschuss abschließend über einen offenen Brief der Mieter*innen mit Unterschriftenliste aus der Severingstraße und dem Otto-Wels-Ring, gerichtet an den Bezirksbürgermeister, die Bezirksverordneten und ihn. Die Forderungen sind durch die Verhandlungsergebnisse bereits umgesetzt, so dass der erbetene Vor-Ort-Termin aus Sicht der Verwaltung damit nicht zwingend erforderlich ist. Der offene Brief wird zusammen mit den beiden Informationsschreiben über das BVV-Büro zur Verfügung gestellt.


 
 

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