Auszug - Diskussion und Abstimmung Antrag der AG 78 SBS in Neukölln  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Jugendclub UFO
Ort: Lipschitzallee 27, 12351 Berlin
 
Beschluss


Frau Bluementhal macht anlässlich dieses Tagesordnungspunktes darauf aufmerksam, dass der Antrag der AG 78 SBS in der letzten Sitzung ausführlich beraten wurde und im Rahmen der heutigen Sitzung geplant war, einen Prüfauftrag zu formulieren. Herr Gladisch macht zunächst darauf aufmerksam, dass auch die Bedarfe für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Familienförderung im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. In der letzten Haushaltsrunde wurde die Familienförderung gar nicht aufgestockt. Im Übrigen ist die Summe der Haushaltsmittel, die dem Bezirk zugewiesen werden bisher nicht bekannt.

 

Frau Helligrath führt in diesem Zusammenhang aus, dass es Anliegen der AG 78 SBS ist, aus der zwangsweise vorliegenden Mangelwirtschaft das optimale Ergebnis herauszuholen. Die im Rahmen des Antrages gefertigten Berechnungen waren von zahlreichen Planungsunsicherheiten begleitet. Zugrunde gelegt wurden daher Durchschnittswerte von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern bzw. Erzieherinnen und Erziehern die mit einem Umfang von 30 Wochenstunden eine Schulstation betreiben zuzüglich eines Overheads von 5%. Im Ergebnis benötigt eine vollausgestattete Schulstation dann in 2020 rund 89 T Euro im Minimum. Bei 17 Schulstationen und zwei 2/3 Schulstationen bestünde ein Bedarf in Höhe von 1,643 Mio. Euro. Hierbei wurden keine Aufstockung und Neuerrichtung einer Schulstation berücksichtigt. Der von der AG 78 SBS gewünschte Betrag für 2020 beträgt rund 1,734 Mio. Euro – ebenfalls ausschließlich für die bestehenden Schulstationen ohne Aufstockung.

 

BzStR Liecke macht anschließend deutlich, dass im Jugendamt die Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeit an den Schulstationen sowie die die Bedingungen unter denen gearbeitet wird gesehen werden. Es steht dem Jugendhilfeausschuss frei, den Beschluss wie erörtert zu formulieren. In der Umsetzung muss dann geschaut werden, in welchem Umfang finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und was die Ausstattung der Angebote gemäß §§ 11, 13 und 16 SGB VIII kosten würde. Zusagen kann er seinerseits nicht machen. Ohne zusätzliche Mittel vom Senat hält er die gewünschten Beträge zum jetzigen Zeitpunkt für nicht realisierbar. Frau Helligrath macht deutlich, dass auch ihr bewusst ist, dass eine vollständige Berücksichtigung der Wünsche nicht realisierbar ist und macht auf die gewünschte schrittweise Umsetzung des Beschlusses aufmerksam.

 

Frau Blumenthal formuliert den Prüfauftrag wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie der Antrag zur Sicherung und zum Ausbau der bezirklichen Schulstationen umgesetzt werden könnte.“ Der vorliegende Antrag der AG 78 SBS soll als Anlage zum Beschluss genommen werden.

 

Der Antrag wird einstimmig beschlossen.


 
 

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