Auszug - Mitteilungen der Verwaltung für Soziales  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 8.1
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BABB e.V., Suppenkuche
Ort: Teupitzer Straße 38, 12059 Berlin
 
Beschluss


Zahlen Kältehilfe Neukölln

Zur Belegung von BABB wird auf TOP 3 verwiesen, die aktuellen Zahlen von KUBUS liegen noch nicht vor, können bei Interesse gern nachgereicht werden.

 

Teilhabechancengesetz § 16e bzw. 16i SGB II

Auf die Frage von Frau Stromeier erläutert Herr BzStR Biedermann zunächst kurz die Unterschiede (§16e - arbeitsmarktnäher, §16i - arbeitsmarktferner). Dem Bezirk wird durch das Jobcenter eine Übersicht zur Verfügung gestellt (beantragte Maßnahmen mit einem Stellenumfang für 1560 Beschäftigte). Bei §16i-Maßnahmen beabsichtigt der Senat für insgesamt 3.000 Stellen eine Kofinanzierung. Für den Bezirk Neukölln entfallen nach derzeitigem Verteilschlüssel 412 Stellen. Das Jobcenter geht davon aus, dass sich die Umsetzung der meisten Maßnahmen an der Frage einer Kofinanzierung entscheiden wird. Im nächsten Schritt erfolgt nun eine Abstimmung zwischen Jobcenter und Bezirksamt (bezirkliches Interesse).

 

Herr Atashgahi möchte wissen, welche Themenbereiche die Anträge beinhalten und ob das Bezirksamt Überlegungen anstellt, selbst Maßnahmen anzubieten. Herr BzStR Biedermann teilt hierzu mit, dass es bei den Antragen ein inhaltlich breites Feld gibt und keine thematische Konzentration auf ein bestimmtes Feld festzustellen ist. Zur Frage, ob das Bezirksamt hier eigenständig Maßnahmen anbietet, muss zunächst geklärt sein, wie dies finanziert werden könnte und da sodann auch Verpflichtungen für kommenden Doppelhaushalte eingegangen werden müssten. Im Gegensatz zu den Trägern würde der Bezirk keine Kofinanzierung erhalten (Nachfrage Frau Schoenthal).

 

Seniorenfreizeitstätte Rudow

Herr BzStR Biedermann kann leider keine aktuellen Neuigkeiten übermitteln. Wann eine Eröffnung möglich ist, kann im Moment nicht eigeschätzt werden. Die Frage der Verantwortung für die Schäden befindet sich immer noch in der Klärung. Wenn diese geklärt wurde, kann umgehende Beauftragung für die Bodenerneuerung erfolgen. Vorausgesetzt dass ein Handwerksbetrieb kurzfristig den Auftrag annimmt, ist eine zeitnahe Eröffnung möglich (Nachfrage Frau Gloeden, ob mit einer Fertigstellung bis April gerechnet werden kann).

 

Bundesteilhabegesetz - BTHG

Herr BzStR Biedermann regt zunächst an, die Thematik im Sommer in einem eigenständigen TOP zu behandeln. Er stellt zunächst kurz die zeitlichen Entwicklungen zur Strukturumsetzung dar. Demnach war zunächst die Neuschaffung eines einheitlichen Landesamtes geplant. Diese Option wurde jedoch verworfen und über die Schaffung von vier regionalisierten Teilhabeämtern (jeweils tätig für drei Bezirke) nachgedacht. Hiergegen haben sich jedoch die Bezirke ausgesprochen. Aktuell wird sich die künftige Struktur zwischen einem eigenständigen Teilhabeamt je Bezirk oder einer Integration in die Ämter für Soziales entscheiden. Eine Entscheidung dazu wird am 14.02.2019 in der Sitzung des Rats der Bürgermeister erwartet. Wie die Entscheidung ausfallen wird, ist aufgrund der derzeitigen Diskussion indes völlig offen.

 

Frau Braun ergänzt, dass mit der Umsetzung des BTHG eine deutliche Personalverstärkung (bis zu 17 Stellen) einhergehen wird. Ein eigenständiges Teilhabeamt mit eigener Organisationsstruktur wäre in der Umsetzung deutlich teurer als eine Integration in das Sozialamt, wie sie kurz darstellt.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, die Entscheidung abzuwarten und wird den Vorschlag von Herrn BzStR Biedermann bei Bedarf gern aufgreifen.

 

Seniorentipps 2019

Der Bezirk hat die neue Broschüre herausgegeben, an die Anwesenden werden Exemplare verteilt. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Amtes für Soziales zur Verfügung.


 
 

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