Auszug - Jobcenter - Bericht des Geschäftsführers zum Teilhabe-Chancen-Gesetz - Planung 2019  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Erbe – Geschäftsführer des Jobcenter Neukölln – beginnt mit der Darlegung der neuen Regelinstrumente aus dem Teilhabe-Chancen-Gesetz (Präsentation als Anlage zum Protokoll). Zu unterscheiden sind die §§ 16e u. 16i SGB II, die sich in ihrer Zielgruppenorientierung und der Ausgestaltung unterscheiden. Für beide Varianten gilt, dass es noch keinen bewilligten Fall gibt. Das Instrument wird gerade erst eingeführt. Herr Erbe verweist zunächst auch darauf, dass Eingliederungszuschüsse als solches nichts Neues sind. Bisher liegt die Höchstförderung aber bei 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Nach §16e können nun mindestens 2-jährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Im ersten Jahr beträgt die Förderung 75 Prozent und im zweiten Jahr noch 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Herr Erbe betont, dass der Arbeitnehmer dadurch aber keinen Anspruch auf ALG I erwirbt. Während der gesamten Förderdauer erhält der Beschäftigte eine Betreuung. Weiterbildungen können ebenfalls gefördert werden.

 

Damit kommt Herr Erbe zu §16i SGB II, der eine erheblich umfangreichere Förderung ermöglicht. Sie richtet sich an arbeitsmarktferne Leistungsberechtigte über 25 Jahren, die innerhalb von sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen hätten. Die Förderhöhe beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Lohnes. Die bezahlte Freistellungsverpflichtung für das Coaching des Arbeitnehmers erstreckt sich hier auf zwölf statt sechs Monate.

 

Herr Erbe übergibt das Wort an Herrn Knuth – Bereichsleiter im Jobcenter. Er berichtet von der ersten Beschäftigung mit dem Gesetz(entwurf) bereits im Juni des letzten Jahres. Es stellte sich sofort die Frage, welche Kunden damit angesprochen werden sollten und wie man an sie herankommt. Im Bereich des Jobcenter Neukölln erfüllen ca. 7000 Kunden die formalen Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Auch mit der Arbeitgeberseite setzte man sich früh auseinander. Der §16i richte sich eher an Träger als an Arbeitgeber. Im Juli 2018 wurde deshalb eine Trägerkonferenz ausgerichtet  und im August lagen die ersten Stellenvorschläge vor. Nach diversen Abstimmungsrunden und der Befassung der Trägerkonferenz mit dem Thema waren im Dezember 1300 Stellen gemeldet. Momentan plant das Jobcenter – so Herr Knuth – mit der Förderung von 831 Kunden nach dem §16i und von 150 Kunden nach dem §16e. Herr Knuth erläutert abschließend den Kundenkreis, auf den sich das Jobcenter vorerst konzentriert: er umfasse sozusagen jene Menschen, die am arbeitsmarktfernsten seien. Sie müssten das 50. Lebensjahr abgeschlossen haben, durchgehend sieben Jahre in ALG-II-Bezug und davon maximal sechs Monate beschäftigt gewesen sein. Aktuell müssten sie sich in einer Maßnahme befinden oder arbeitslos sein. Damit beendet Herr Knuth seinen Vortrag.

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt das Wort den Mitgliedern des Ausschusses. Frau Gloeden fragt nach jüngeren Menschen, auf die das Jobcenter anscheinend nicht abziele. Herr Knuth entgegnet, prinzipiell könne das Jobcenter Neukölln sich auch an Jüngere richten, aber für diese Zielgruppe existierten bessere Instrumente. Man beschäftige sich jetzt mit der Spitze des Eisberges, aber das sei kein Ausschluss. Frau Gloeden fragt zusätzlich nach der Art der Arbeitsplätze, die gemeldet würden. Es bestehe laut Herrn Knuth eine große Bandbreite: von der Senior*innenbegleitung bis zu Garten- und Landschaftspflege. Das Jobcenter sei an allen Tätigkeitsfeldern interessiert. Zu diesem Zeitpunkt seien aber noch keine genaueren Aussagen möglich. Zuletzt fragt Frau Gloeden nach der Rückzahlung von Fördermitteln durch den Arbeitgeber. Eine Rückzahlung sei nicht vorgesehen, so Herr Knuth. Eine Kündigung sei auf beiden Seiten möglich und innerhalb von fünf Jahren dürfe das Beschäftigungsverhältnis einmal verlängert werden.

 

Frau Schoenthal übergibt das Wort an Frau Hammer. Sie fragt nach der Möglichkeit, dass normale Arbeitsverhältnisse durch geförderte Beschäftigung ersetzt würden. Herr Erbe antwortet mit einem Verweis auf andere Instrumente dieser Art. Die Bestimmungen allein sagten nichts über den Verdrängungseffekt aus. Das Jobcenter müsse gegenüber dem Beirat zu solchen Fragen Stellung nehmen und werde dort auch die Argumente der Wirtschaft berücksichtigen.

 

Frau Hascelik fragt, ob man selbst eine Firma oder Person vorschlagen könne. Den Kontakt müsse das Jobcenter herstellen, entgegnet Herr Knuth. Außerdem könne man von außen nur schlecht einschätzen, ob ein Kunde infrage komme. Interessierte Firmen etc. könnten sich aber natürlich jederzeit melden.

 

Herr Rahmann kommt zurück auf die Art der Beschäftigung und fragt nach einer Strategie im Jobcenter, um nach der ersten Konzentration auf die Vermittlung an Träger auch an reguläre Jobs heranzukommen. Zu den Trägern würden bessere Kontakte bestehen, weshalb sie greifbarer seien, so Herr Erbe. Eine Strategie, wie man an den ersten Arbeitsmarkt herankomme, sei noch zu diskutieren. 831 Förderungen seien aber auch schon eine sehr sportliche Zielmarke.

 

Herrn Szczepanski wird das Wort erteilt. Er gibt zu bedenken, dass Eingliederungszuschüsse in der Vergangenheit nicht sehr erfolgreich gewesen seien. Arbeitgeber hätten die Befürchtung, eher Betreuung leisten zu müssen, als tatsächliche Leistung zu erhalten. Warum solle das jetzt anders sein? Herr Erbe antwortet darauf mit den Förderhöhen. Im Gegensetz zu den bisherigen Instrumenten lohne es sich nun. Die Förderung nach 16e werde aber auch diesem Grund zahlenmäßig nicht so hoch  werden wie die Förderung nach 16i.

 

Frau Künning fragt nach der Freiwilligkeit des Instruments. Auch hier sei die Verweigerung sanktionsbedroht, antwortet Herr Erbe. Aber man möchte erst mal mit jenen Menschen arbeiten, die ihre Bereitschaft signalisierten. Herr Knuth ergänzt, in einer ersten Aussage des Bundesministeriums sei nicht von Sanktionen die Rede gewesen, aber bisher bestehen keine Weisungen. Zur Frage davor gehöre noch der Hinweis auf das Coaching. Ein Coaching über bis zu fünf Jahre gebe es bisher einfach nicht. Frau Künning möchte wissen, wer die Coaches sein werden. Herr Erbe gibt an, dass professionelle externe Coaches eingesetzt würden. Viele Menschen hätten ein Problem mit Mitarbeiter*innen aus den Jobcentern offen zu reden. Externe Coaches würden als neutrale Stelle angesehen.

 

Frau Gloeden fragt danach, ob man eine Stelle innerhalb Berlins wegen eines zu weiten Arbeitsweges ablehnen könne. Laut Herrn Erbe seien drei Stunden Fahrtweg zumutbar und eine Stunde sei doch völlig normal. Hierfür existierten aber Zumutbarkeitsregeln.

 

Frau Aßmann fragt nach der Freistellungsverpflichtung der Arbeitgeber, die anscheinend nach zwölf Monaten endete. Wann solle das Coaching dann stattfinden? Das müsse dann außerhalb der Arbeitszeit geschehen, entgegnet Herr Erbe. Ob es eine Qualitätskontrolle für das neue Instrument gebe, hakt Frau Aßmann nach. Es existiere ein Team von 10 Kräften, dass sich die ganze Zeit um Qualitätskontrolle kümmere. Das werde mit dem neuen Instrument auch passieren.

 

Herr Szczepanski weist daraufhin, alle Arbeitgeber seien angesprochen, Jobs zu melden und möchte vom Bezirksamt wissen, ob es sich daran beteiligen werde. Herr BzStR Biedermann berichtet von Überlegungen und Gesprächen und bringt die Hausmeisterassistenten ins Spiel. Herr Erbe bestätigt die Beschäftigung mit dem Thema in der Trägerversammlung und auch Überlegungen, die Stadtteilmütter so zu beschäftigen.

 

Herr Leppek fragt, ob der jeweilig geltende Mindestlohn übernommen werden müsse. Herr Knuth beantwortet, es müsse mindestens der Mindestlohn übernommen werden. Bei Tariflöhnen gelte logischerweise der höhere Lohn. In diesem Zusammenhang möchte Herr Leppek außerdem wissen, ob das geplante Solidarische Grundeinkommen und die vorgestellten Förderungen kompatibel seien. Auf diese Frage möchte Herr Erbe mit einem Verweis auf seine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst nicht antworten. Es bestehe momentan kein Recht, was er kommentieren könnte.

 

Es gibt keine weiteren Fragen und die Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Erbe und Herrn Knuth für ihr Kommen und die Präsentation.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen