Auszug - Vorstellung AG Wohnen Neukölln  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration gemeinsam mit dem Migrationsbeirat
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
 
Beschluss


  1. Vorstellung AG Wohnen Neukölln

Die AG Wohnen Neukölln wird von Frau Eichhorst (EV. Kirchenkreis) und Herrn Adam Bresnahan (AG Wohnungssuche) vorgestellt.

Zentraler Schwerpunkt ist auch hier die Beratung und die Hilfe bei der Wohnungssuche. Als Ziel ist eine Akquise für neuen Wohnraum vorgesehen. Man will private Anbieter aufsuchen und so vermitteln. Bei dem Prozess wird die zu beratende Person den ganzen Weg begleitet und darüber hinaus. Die auftretenden Probleme sind auch hier das Sprachverständnis, die Aufklärung über Wasser, Strom, Internet, etc.

Die AG Wohnungssuche hat mehrere Ehrenamtliche, die sich für dieses Projekt engagieren.

 

Beginn der Fragerunde:

Auf Nachfrage von Herr Atashgahi (SPD-Fraktion / BVV Neukölln) erläutert Frau Eichhorst, dass das Angebot für Personen aus ganz Berlin gilt. Die Ehrenamtlichen sind überall in Berlin angebunden und können demnach überall hinfahren, wo Personen eine Wohnung anbieten.

Herr Braun erklärt zu Nachfrage von Herrn Atashgahi, dass sich das Bezirksamt um Neuköllner Bürger*innen kümmert. Bei obdachlosen Personen, die vorher noch nie in Berlin gemeldet waren, gilt die Geburtsdatenreglung – 12 Monate – 12 Bezirke. Neukölln hat den Monat August und ist demnach zuständig für aller Personen, die im Monat August geboren sind.

Auf eine weitere Nachfrage von Herr Atashgahi, entgegnet Frau Marquardt, dass ab 01.01.2019 eine Änderung für untergebrachte Erwerbstätige/Studenten/Schüler eintreten wird. Anders als bisher üblich, werden die monatlichen Unterkunftskosten für diesen Personenkreisbei auf ca. 360€ im Monat gedeckelt.

Herr Rockstedt ergänzt, dass diese Änderung nur für Personen gilt, die in LAF Einrichtungen untergebracht sind. Auch wenn es vorerst die Beschränkung auf die Untergebrachten in den LAF-Einrichtungen gibt, wird der Vorstoß von SenIAS begrüßt und der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Regelung auf alle untergebrachten Erwerbstätigen/Studenten/Schüler ausgeweitet wird.

Auf die Nachfrage von Herr Atashgahi sagt Herr Braun, dass er keine genauen Zahlen angeben kann, da Statusgewandelte wieder zu normalen Wohnungslosen werden, wenn sie nicht mehr in einem LAF gemeldet sind.

Auf Nachfrage von Frau Hascelik (SPD-Fraktion / BVV Neukölln) berichtet Herr Braun, dass er nichts Genaues zu der Familie, die am LIDL in der Karl-Marx-Straße hausen, sagen kann. Viele Personen leiden an psychischen Problemen oder haben Angst vor dem Wohnungssystem. Bei Personen nicht deutscher Herkunft, die aus der EU sind, gibt es z.T. Rechtsunsicherheiten bei etwaigen Leistungsansprüchen. Grundsätzlich habe jeder, unabhängig von Herkunft oder Zuständigkeit die Möglichkeit in der Sozialen Wohnhilfe vorzusprechen um dort entsprechende (ggf. Verweis-) Beratung zu erhalten.

Auf Nachfrage von Frau Bock (Jobcenter Neukölln) erläutert Herr Braun, dass das BA keine Listen über Hostels führen darf, da bei Unvollständigkeit eine Wettbewerbsverzerrung herrsche. Lediglich Listen über die Kältehilfe dürfen ausgegeben werden, da diese vom Land Berlin finanziert werden.

Auf eine weitere Nachfrage von Frau Bock berichtet Herr Braun, dass es eine rote Liste von über 460 Häusern gebe, die nicht zur Belegung geeignet sind, da es dort Unsicherheiten gibt. Diese Liste wird nicht an das Jobcenter Neukölln weitergeleitet, da sich die bezirklichen Wohnhilfen auf eine interne Verwendung verständigt haben. Hintergrund hierfür ist ein abgestuftes Warnsystem, welches unterschiedliche „Sanktionsmöglichkeiten“ zur Folge hat. Als Beispiel nannte Herr Braun hierfür z.B. den Verzicht auf weitere Neuunterbringungen oder die sofortige Notwendigkeit des Leerzugs der Einrichtung.

Auf Nachfrage von Frau Kutlu (Aufbruch Neukölln e.V.) ob Kund*innen direkt an die Wohnhilfe vermittelt werden können, erläutert Herr Braun, zuerst die grundlegenden Formen der Finanzierung von freien Trägern. Es gibt zwei Finanzierungsmöglichkeiten. Zum einen die Zuwendungsfinanzierung  und zum anderen die Entgeltfinanzierung. Letztlich sei es unerheblich wo die Kund*innen ihre Bedarfe geltend machen. Freie Träger, würden diese an die Wohnhilfe kommunizieren.

Frau Eichhorst und Frau Schwaiger erklären, dass sich nachfragende Personen jederzeit an die jeweiligen Projekte wenden können.

Auf Nachfrage von Herr Atashgahi berichtet Herr Braun, dass es eine Unterscheidung gibt zwischen Jobcenterleistungen und Sozialleistungen. Personen die „erwerbsfähig“ sind beziehen Leistungen von Jobcenter und Personen die „nicht erwerbsfähig“ sind beziehen Leistungen vom Sozialamt. Der Bezirk kommt für die Unterbringungskosten auf, so lange nicht abschließend geklärt ist, ob und nach welcher Rechtsgrundlage ggf. Leiostungsansprüche bestehen.

Auf Nachfrage von Herr Atashgahi erläutert Frau Schwaiger, dass die Kurse aus 3 Einheiten à 3 Unterrichtsstunden bestehen. Der ausgestellte Wohnpass ist keine Garantie für einen Wohnungszuschlag, aber eine „plus“ in der Bewerbung. Das Projekt läuft zusammen mit dem städtischen Wohnungsbau.

Auf Nachfrage von Herr Szczepanski berichtet Herr Braun, dass es eine Kooperation mit dem Jobcenter Neukölln gibt. Frau Bock ergänzt, dass es vielfältige und gute Arbeitsbeziehungen gibt.

Auf Nachfrage von Frau Gloeden (CDU-Fraktion / BVV Neukölln) erläutert Herr Braun, dass in den Kosten der Unterbringung keine pauschalierten Beträge für Verpflegung enthalten sind. Bei Personen, deren Anspruchsüberprüfung im Rechtsstreit ist, bedeutet dies, dass bis zu einer Entscheidung lediglich die Unterbringungskosten gezahlt werden können.

Frau Schwaiger entgegnet, dass viele Personen, die ordnungsrechtlich untergerbacht sind sich aus eigenen Mitteln versorgen. Die ordnungsrechtliche Unterbringung sei sehr wichtig, da so der Alltag, besser als bei einem Leben auf der Straße, zu bewältigen sei.

Auf Nachfrage von Frau Abitz berichtet Frau Schwaiger, dass die im Projekt angebotenen Sprachen vom Senat nach Evaluation der Bedarfe festgelegt sind. Vietnamesisch war hierbei augenscheinlich keine Sprache mit großen Bedarfen. Frau Schwaiger regt an, dass Frau Abitz (ggf. mit weiteren Interessenvertretern) den Bedarf an die Senatsverwaltung kommuniziert. Frau Tanana beendet die Fragerunde


 
 

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