Auszug - Keine Mehrbelastung durch Erschließungsbeiträge  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0506/XX Keine Mehrbelastung durch Erschließungsbeiträge
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Schenk, OlafPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Antrag ist bereits behandelt worden. Die Rechtssicherheit, die der Antrag aus dem Februar 2018 einfordert, ist mittlerweile durch die Stellungnahme des Senats hergestellt.

 

Für eine „teilweise Herstellung“ wie sie in § 15 a Erschließungsbeitragsgesetz als eine Voraussetzung für den Ausschluss von der Erschließungsbeitragspflicht benannt wird, muss für die Straße ein Bauprogramm für die erstmalige endgültige Herstellung vorliegen.

 

Wurde die Straße nur lediglich provisorisch hergestellt, müssen Erschließungsbeiträge erhoben werden. Aktuell betrifft die neue Entwicklung die Ascherslebener Straße, die in der bezirklichen I-Planung enthalten ist.

 

Die antragstellende Fraktion der CDU spricht sich dennoch für ihren Antrag aus, weil sie keine Mehrbelastung der Grundstückseigentümer durch Erschließungsbeiträge will. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass dies mit dem Antrag aber nicht zum Ausdruck gebracht wird. Mit dem Antrag soll - wie bereits gesagt - Rechtssicherheit hergestellt werden, in welchen Fällen Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen. Diese ist durch das allen Ausschussmitgliedern vorliegende Schreiben des Senats gegeben und der aus dem Februar 2018 Antrag somit schlichtweg zeitlich überholt.

 

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der CDU und AfD, Nein-Stimmen der SPD, Grünen und Linken sowie Enthaltung der BN-AfD die Ablehnung des Antrages empfohlen.


 
 

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