Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Brände vermeiden - Hausmeister- u. soziale Dienste sicherstellen
Der Brand Ende September in der Weißen Siedlung, der vermutlich durch Gerümpel im Hausflur verursacht wurde und einen Toten zu beklagen hatte, bildet den bedauerlichen Anlass für diesen Antrag, wie Frau Fuhrmann ausführt. Das Gebäude gehört der ADO. Sie bittet um ein Meinungsbild.
Herr Wewer kann die Intention des Antrags nachvollziehen, gleichwohl stellt die Forderung eine Selbstverständlichkeit dar. Zudem wird im Antrag nicht klar, was das Bezirksamt in welchem Umfang genau tun soll. Herr Scharmberg möchte wissen, ob der Bezirk von Polizei bzw. Feuerwehr in solchen Fällen Informationen erhält. Konkret zu diesem Fall, kann Herr Groth ad hoc keine Auskunft geben. Grundsätzlich erhält das Stadtentwicklungsamt dann Berichte, wenn es einen bauordnungsrechtlich relevanten Bezug gibt. Hier handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Bau- und Wohnungsaufsicht, welche allerdings nicht präventiv einschreitet, sondern ab dem Zeitpunkt, wo substantiierte Hinweise eingehen. Herr Wittke schließt sich der Argumentation von Herrn Wewer an. Der Antrag ist gut gemeint, läuft aber ins Leere.
Herr Förster berichtet, dass von Anwohner*innen Hinweise zu den dortigen Zuständen eingegangen sind. Der Anlass ist tragisch und der Vorfall zeigt leider, dass es eben doch nicht so selbstverständlich sei. Nach seinem Dafürhalten ist es für die Verwaltung bzw. Herrn BzStR Biedermann leicht möglich, Kontakt zum Eigentümer aufzunehmen. Seine Fraktion ist dem Antrag daher beigetreten - u.a. auch für eine Rückkopplung an die Anwohner*innen. Für Herrn Laumann ist es traurig, dass einige für Selbstverständlichkeiten aufgefordert werden müssen. Dann sollte hier sogleich ein Serienbrief aufgesetzt werden, der an weitere Wohnungsunternehmen übersandt wird.
Herr Biedermann erklärt, dass er gerne bereit ist, ein entsprechendes Schreiben an die ADO zu richten, wenn der Antrag so zu verstehen sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Dem Antrag wird daraufhin bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. |
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