Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Wilde Altkleidercontainer
Das Bezirksamt hat im März 2009 beschlossen, für das Aufstellen von Altkleidercontainern auf dem öffentlichen Neuköllner Straßenland grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnisse mehr zu erteilen. Dementsprechend befinden sich in Neukölln keine legal aufgestellten Altkleidercontainer auf öffentlichem Straßenland. Dennoch werden durch diverse Aufstellerfirmen immer wieder Altkleidercontainer ohne Erlaubnis illegal auf öffentlichem Straßenland aufgestellt.
Bei Feststellung wird zunächst unter Androhung der Ersatzvornahme eine sog. Entfernungsaufforderung mit einer Frist von einer Woche auf den Altkleidercontainer geklebt. Ist der Container bei der Nachkontrolle immer noch vorhanden, wird dieser im Rahmen einer mit der BSR abgestimmten konzentrierten Abräumsammelaktion entfernt und zunächst zur Verwahrung und anschließender Verwertung auf den Betriebshof der BSR in die Nobelstraße verbracht. Für die Beräumung, Verwahrung und Verwertung von illegal aufgestellten Altkleidercontainern wurde - in Folge eines analogen Pilotprojektes in Tempelhof-Schöneberg - zum 01.10.2018 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der BSR und dem Ordnungsamt Neukölln abgeschlossen.
Davor wurden die Altkleidercontainer mit einer durch das SGA beauftragten Firma entfernt und auf den Werkhof verbracht und die nach einem Jahr nicht abgeholten Container durch den Werkhof der Verwertung zugeführt.
Insgesamt gibt es stark rückläufige Fallzahlen. Während in den Jahren 2012-2015 durchschnittlich noch ca. 100 illegal aufgestellte Altkleidercontainer entfernt werden mussten, waren es in 2016 noch 25, 2017 nur noch 6 und in 2018 bis dato 3 Altkleidercontainer.
Laut dem derzeitigen Bearbeitungsstand des Ordnungsamtes befinden sich mit Stand vom 05.11.2018 noch 10 illegal aufgestellte Altkleidercontainer im öffentlichen Straßenland in Neukölln.
Aus Sicht des Bezirksamtes bedarf es dieses Antrages aufgrund des geschilderten, bereits seit 2009 laufenden regelmäßigen Verfahrens nicht. Sofern Bezirksverordneten Altkleidercontainer auffallen, bittet das Bezirksamt um unbürokratische Meldung beim Ordnungsamt.
Der Antrag wird zurückgestellt. |
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