Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Ab dem 19.11.2018 beginnt die 2. Phase der Baustelle Karl-Marx-Straße. Die Baustelleneinrichtung wird auf der östlichen Straßenseite bis zur Erkstraße verlängert. Der von Norden kommende Kfz-Verkehr kann nicht mehr wie bisher zur Rollbergstraße fahren. Autofahrende, die nach Süden wollen, können nur noch bis zur Erkstraße fahren und müssen dort links abbiegen.

 

Die Buslinien 104 und 166 fahren dann nicht mehr durch die Erk­straße, sondern durch die Anzengruber Straße und durch die Rollbergstraße, wo auch provisorische Haltestellen eingerichtet werden. In Folge dessen werden die Bushaltestellen in der Karl-Marx-Straße nicht mehr angefahren.

 

Die Bauarbeiten zur Asphaltierung der Friedelstraße werden nach gegenwärtigem Stand Ende November abgeschlossen sein. Es wird nächstes Jahr geprüft, ob dort die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße gegeben sind. Im Frühjahr soll eine Verkehrszählung durchgeführt werden, damit die entsprechende Anzahl von Radfahrenden gegenüber dem MIV festgestellt werden kann.

 

Auch in 2019 wird der Senat Mittel in erheblichem Umfang für Fahrradparken bereitstellen. Im Focus werden dann die südlichen Ortsteile Britz, Rudow, Buckow sowie die Gropiusstadt stehen. Das Bezirksamt wird in Kürze eine Pressemeldung herausgeben, in der die Bürgerinnen und Bürger um Standortvorschläge gebeten werden.

 

Da das Auswahlverfahren zur Einstellung von 11 zusätzlichen Mitarbeitern für den Allgemeinen Ordnungsdienst noch läuft, wurde der Vertrag für die Müllsheriffs letztmalig um weitere drei Monate bis zum 14.02.2019 verlängert.

 

Ab Mitte 2019 werden nach Abschluss neuer Leasingverträge für den Fuhrpark des AODs dann auch verstärkt die beiden zivilen bzw. unbeklebten Dienstfahrzeuge des Ordnungsamtes zur Feststellung von illegalen Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland eingesetzt werden können.

 

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes zum 01.01.2019 gilt im gesamten Stadtgebiet eine allgemeine Leinenpflicht. Die allgemeine Leinenpflicht gilt jedoch nicht für Hunde bzw. Hundehalter, die ihren Hund bereits vor Inkrafttreten des Hundegesetzes am 22.07.2016 gehalten haben. Nach Schätzungen der Senatsverwaltung sind dies ca. 80.000 von 100.000 Hunden in Berlin.

Bei sog. „Bestandshunden“ müssen keine Bescheinigungen mitgeführt oder vorgezeigt werden. (Das Hunderegister wird erst zum 01.01.2020 vorliegen). Insoweit werden die Ordnungsamtskräfte schlichtweg nicht beurteilen können, ob ein Hund legal oder verbotswidrig einen Hund ohne Leine führt. Die Erwartungshaltung, die an das Gesetzt  geknüpft ist, wird also nicht erfüllt werden können. Das Bezirksamt bittet, diesen Umstand bei berechtigt zu erwartenden Beschwerden zu kommunizieren.

 

Der Allgemeine Ordnungsdienst hat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Hermannstraße, Sonnenallee, Karl-Marx-Str. und Naumburger Str. / Lahnstr. in bisher acht gemeinsamen Schwerpunkteinsätzen mit einem Abschleppunternehmen seit Juli 2018 insgesamt 101 Fahrzeugumsetzungen in den sog. „Regelfällen des Umsetzens“ vorgenommen (z.B. Busspur, Radwege/Radfahrstreifen, absolutes Halteverbot mit Gefahr eines Fahrstreifenwechsels, an Kreuzungen und Einmündungen wegen Sichtgefährdung). Darüber hinaus wurden bei den Schwerpunkteinsätzen noch über 200 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht (inkl. begonnene und vermiedene Umsetzungen). Die Schwerpunktaktionen erfolgten zu unterschiedlichen Zeiten und dauerten ca. 3-4 Stunden an. An der momentanen berlinweiten Kontrollaktion der Polizei und der BVG beteiligt sich das Ordnungsamt ebenfalls. Auch zukünftig sollen in der Regel monatlich 2-3 Schwerpunkteinsätze mit einem Abschleppunternehmen in Straßen mit einer entsprechend hohen Beschwerdelage durchgeführt werden.


 
 

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