Auszug - Ausweisautomaten – Bürgerämter entlasten!  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0662/XX Ausweisautomaten – Bürgerämter entlasten!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDSoziales und Bürgerdienste
Verfasser:Schröter, SteffenSchoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Schröter, der im Folgenden den Antrag begründet. Die Wartezeiten in den Bürgerämtern sind seit langem ein Thema und durch die Aufstellung der Ausweisautomaten könnten die Mitarbeiter*innen entlastet werden. In Dortmund gibt es bspw. gute Erfahrungen mit den Automaten, auch im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind die Erfahrungen positiv. In Berlin prüft derzeit noch der Bezirk Tempelhof-Schöneberg die Aufstellung. Nach seiner Aussage entstehen dem Bezirksamt keine Kosten und er bittet um Unterstützung des Antrags.

 

Herr Blank erkundigt sich nach der Sicherheit der Automaten. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoller, das Bürgeramt auf andere Weise zu entlasten. Die Vorsitzende bittet Herr BzStR Biedermann um Stellungnahme.

 

Bevor Herr Kalusa detaillierter auf die Thematik eingeht, führt Herr BzStR Biedermann kurz aus, dass sich die Verwaltung schon länger mit diesem Thema beschäftigt. Grundsätzlich ist der Ansatz positiv zu bewerten, gleichwohl liegen die Fallstricke im Detail. Dem Bezirksamt entstehen zunächst Kosten. Ein Automat kostet ca. 20.000 €, der Bezirk ist für den Betrieb zuständig und müsste die Haftung übernehmen. Dazu ist eine Aufstellung nur dort möglich, wo eine Beaufsichtigung sichergestellt werden kann. Im Standort Donaustraße müsste dafür ein Arbeitsplatz wegfallen, in der Blaschkoallee gab es Verträge mit Aufstellern von Fotoautomaten, die exklusiv andere Automatenaufstellungen ausgeschlossen haben. Die Verträge wurde vor dem Hintergrund der Self-Service-Terminals zu Ende 2017 gekündigt, im Zwickauer Damm läuft dieser noch bis Mitte 2020. Am ehesten wäre eine Aufstellung in der Blaschkoallee vorstellbar.

 

Herr Kalusa führt aus, dass der Berliner Senat mit dem Leitprojekt „Weiterentwicklung Bürgerämter“ u.a. auch Weiterentwicklungen für eine einheitliche IT-Ausstattung erarbeitet und prüft. Hierbei geht es auch um die Frage, welche Terminallösung (Self-Service-Terminal oder Bürgerterminal) für welche Kund*innengruppe sinnvoll zum Einsatz gebracht und als Standard definiert werden kann.

 

Die Prüfungen auf Landesebene dauern noch an. Als Ziel ist vorgesehen, den Bezirken ein einheitliches Gerät für die Beschaffung anzubieten. Derzeit befinden sich zwei Geräte am Markt, welche zwar vergleichbar aber in der Bedienung doch unterschiedlich zu handhaben sind. Beide Geräte lassen sich insgesamt gut bedienen und sind behindertengerecht konzipiert. Ein besonderer Vorteil bei beiden ist die Mehrsprachigkeit, ein Nachteil die fehlende Bezahlfunktion, so dass diese im Anschluss in der Sachbearbeitung bzw. der Bezirkskasse erfolgen muss. Gleichwohl sind pro Fall zeitliche Einsparungen von 2-3 Minuten denkbar. Derzeit befindet man sich, wie Herr BzStR Biedermann bereits erläutert hat, intern in der Diskussion, wo Ausweisautomaten im Bürgeramt sicher aufgestellt werden könnten. Wie die weitere Entwicklung aussehen wird und welches Gerät letztlich angeboten wird, kann durch den Bezirk noch nicht abschließend eingeschätzt werden.

 

Herr Kalusa geht in diesem Zusammenhang auf die Terminvergabe in den Berliner Bürgerämtern ein. Aktuell liegt die Quote bei 64%, wonach die Kund*innen innerhalb von 14 Tagen einen Termin erhalten. Termine sind oftmals innerhalb weniger Minuten komplett ausgebucht, wobei hier Unterschied zwischen den Innenstadtbezirken und den äußeren Bezirken bestehen. Neukölln hat bisher noch keine reine Terminsprechstunde eingeführt. Wenn die Verwaltungsvorschrift zum 14-Tage-Ziel in Kraft tritt, wird auch Neukölln darauf umstellen müssen und deutlich weniger Spontankund*innen bedienen können. Zusammenfassend sind Ausweisautomaten grundsätzlich positiv zu bewerten, stellen aber kein Allheilmittel dar und bedürfen einer einheitlichen Verfahrensweise, bevor eine Aufstellung in Frage kommt. Wann dies tatsächlich der Fall sein wird, ist noch nicht vorhersagbar (Frage der Vorsitzenden).

 

Herr BzStR Biedermann bestätigt nochmals, dass sich die Verwaltung damit befasst, gleichwohl bringe Aktionismus ohne berlinweit einheitliche Regelungen nichts für die Bürger*innen. Herr Kringel fasst die derzeitige Einsatzreife und ungeklärten Fragen (Wartung, Versicherung, Funktionen, Kostenverteilung, Unterstützung durch Landesebene) als nicht ausreichend zusammen. Stand jetzt würde eine Aufstellung keinen Mehrwert bringen, gleichwohl müsse die Entwicklung weiter beobachtet werden. Herr BzStR Biedermann stimmt dem zu, hebt aber den Mehrwert der Mehrsprachigkeit hervor, womit sich Sprachbarrieren überwinden lassen können.

 

Herr Schröter als Antragsteller verweist darauf, dass keine Kosten für den Bezirk entstehen, da sich die Automaten über die Gebühren finanzieren. Er hält den Antrag aufrecht. Für Herr Koglin ist der Antrag obsolet, da sich die Verwaltung bereits mit der Thematik befasse. Für die SPD ist der Antrag daher nicht zustimmungsfähig und er stellt Herrn Schröter anheim, den Antrag zurückzuziehen.

 

Da der Antrag auf Frage der Vorsitzenden nicht zurückgezogen wird und keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, erfolgt daraufhin die Abstimmung. Der Antrag wird im Ergebnis bei einer Ja-Stimme des Antragstellers und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.


 
 

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