Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Stand Fliedergrund (Bieterverfahren, öffentl. Auslegung B-Planentwurf XIV-130e, öffentl. Veranstaltung)
Die Vorsitzende nimmt eine kurze Einleitung vor und bittet die Verwaltung um Darstellung des aktuellen Sachstandes. Herr BzStR Biedermann verweist auf die seit längerem bekannten Diskussionen zum Bebauungsplanverfahren und übergibt das Wort an Herrn Groth.
Wie Herr Groth den Anwesenden erläutert, liegt die Zuständigkeit für das Bieterverfahren bei der BIM. Ergebnisse hierzu liegen dem Bezirk nicht vor. Die BIM beabsichtigt nach Kenntnisstand des Bezirks die Beendigung der Pachtverträge zum 30.11.2018 und wird hierzu noch eigenständig informieren, eine Anwohnerveranstaltung ist nicht vorgesehen.
Das Bebauungsplanverfahren, welches der Bezirk durchzuführen hat, wird wie vorgesehen fortgesetzt. Der nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung im Rathaus Neukölln für die Dauer eines Monats (Geplant ab 25.09.2017). Die Unterlagen werden auch im Internet einsehbar sein und die Öffentlichkeit ist aufgefordert, sich zu informieren und Anregungen vorzubringen. Im Januar 2018 könnte der B-Plan in der BVV beschlossen werden, eine Festsetzung ist sodann im 1. Quartal 2018 möglich.
Herr Wewer möchte wissen, was passiert, wenn sich kein Bieter findet. Herr Groth führt hierzu aus, welche Zuständigkeiten bei der BIM und welche im Bezirk liegen. Der Bezirk schafft demnach das Planungsrecht, die Festsetzung gilt auch dann, wenn sich kein Bieter finden würde. Die BIM könnte das Bieterverfahren sodann neu ausschreiben, die Entscheidung trifft jedoch die BIM eigenständig. Auch die Kündigung der Verträge liegt in der Zuständigkeit der BIM (Nachfrage eines Gastes). Die Gäste empfinden es als Ungerechtigkeit, dass den zu räumenden Kleingärten im Gegensatz zu den Parzellenbesitzer*innen eine Entschädigung zusteht.
Herr Scharmberg bittet, dass der Bezirk eine Informationsveranstaltung für die Betroffenen durchführt. Herr BzStR Biedermann hat Verständnis für die Unzufriedenheit der Betroffenen, gleichwohl hält er aufgrund des Vorgenannten eigene Veranstaltung des Bezirks nicht für sinnhaft. Er ist gerne bereit, an die BIM heranzutreten, ob dort Bereitschaft für eine Veranstaltung besteht und hierfür die Unterstützung und Teilnahme des Bezirks anzubieten. Zusichern kann er dies jedoch nicht. Auf Nachfrage erläutert Herr BzStR Biedermann nochmals die beiden getrennt voneinander zu betrachtenden Verfahren (Bieterverfahren -> BIM, Planungsrecht -> Bezirk).
Die Vorsitzende fasst die erfolgte Erörterung zusammen und schließt den Tagesordnungspunkt. Sie sichert den Gästen zu, den Protokollauszug zu übersenden, eine Mailadresse hat sie bereits erhalten. |
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