Auszug - Bericht AG Kinder- und Jugendkriminalität  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kita Regenbogen
Ort: Ulrich-von-Hassell-Weg 4, 12353 Berlin
 
Beschluss


Herr Gladisch übernimmt die Einleitung und drückt nochmals das Bedauern von Herrn Stadtrat Liecke aus, heute nicht anwesend sein zu können. Diese AG sei ein besonderes Anliegen von Stadtrat Liecke.

 

Neukölln sei leider Spitzenreiter bei jugendlichen Intensivstraftätern. Daraus ergäbe sich die Frage, wie man mit hochkriminiellen Jugendlichen umgeht.

Es gab und gibt Hürden bei der Vereinbarkeit mit den Datenschutzrichtlinien, es muss geklärt werden, welche Institution mit welche worüber reden darf.

 

Die AG ist seit eineinhalb Monaten tätig. Seit 2 Wochen ist auch die Staatsanwaltschaft vor Ort vertreten. Es sind alle noch dabei sich einzugewöhnen.

 

Die Leitung der JGH liegt bei Herrn Weylandt. Außerdem sind 3 weitere Mitarbeiter*innen in der AG tätig, die Sozialarbeiterin/er Frau Hamzeh, Herr Aubeidy und Herr Hönicke. Frau Otto ist als Teamleiterin des RSD für die fachliche Zusammenarbeit an dieser Schnittstelle zuständig.

 

Herr Weylandt (JHG-Leiter) führt in die bisherige Arbeit ein. Er berichtet, dass sie sich von Kollegen in Essen haben inspirieren lassen, allerdings habe man das „Essener Modell“ auf die Neuköllner Verhältnisse angepasst.

 

Die dazugehörige Steuerungsgruppe soll zweimal jährlich tagen, damit sich die Führungsleute einen Überblick verschaffen können.

 

In der Abstimmungsrunde findet die Falldiagnostik statt und diese übergibt dann die Fälle an die AG.

 

Sie beziehen signifikant gefährdete Kinder und Jugendliche von 10-17 Jahren ein und wollen frühzeitig tätig werden, noch bevor diese zu Intensivtätern werden. Wichtig hierbei sei die staatliche Sozialarbeit, um die Gewichtigkeit deutlich zu machen und damit klar wird, das Jugendamt ist hier direkt involviert.

Es gibt eine Vereinbarung mit der Datenschutzbeauftragten in der sehr genau beschrieben ist, wer auf Grund einer Einverständniserklärung mit wem über was reden darf (sehr umgangssprachlich?).

 

Die Zielgruppe begeht 5% der schweren Straftaten in der Altersgruppe. Es wird mit den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern eine schriftliche Zielvereinbarung vereinbart, wichtig hierbei ist, dass diese realistisch und erreichbar sind. Die Zusammenarbeit beruht auf Freiwilligkeit. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Vernetzung aller beteiligten Akteure. Von möglichen Fällen erfährt die AG von anderen Bereichen des JA oder der Polizei.

 

Es gibt keine Restriktion was die Finanzierung der Stellen angeht, die Stellen sind nicht befristet.

 

Derzeit sind 28 Fälle in der Betreuung durch die AG:

 

Da Frau Blumenthal die Sitzung vorzeitig verlassen musste und der stellvertretende Vorsitzende Christopher Förster ebenfalls nicht anwesend sein kann, wird Herr Hecht vom Ausschuss als Versammlungsleiter bestimmt.

 

Herr Hecht fragt, ob es Schwierigkeiten bei Fällen gibt, wenn es keine Zustimmung der Eltern gibt. Herr Weylandt erklärt, dass bei einem Jugendlichen ab 15 Jahren und bei entsprechender Reife seine Einwilligung reicht, es würde aber immer versucht die Familie einzubeziehen. Er betont nochmal die Freiwilligkeit des Verfahrens, die Arbeit findet nicht im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens statt, somit besteht kein Zwang zur Zusammenarbeit.

 

Auf Nachfrage von Frau Tanana berichtet Herr Weylandt, dass sich die Zuständigkeit für unbegleitete Minderjährige entweder über die Zuteilung auf die Bezirke ergibt. Eine Kooperation mit dem EJF gibt es derzeit noch nicht. Er sieht noch Regelungsbedarf bei der Zusammenarbeit mit anderen Projekten, da das Projekt sich noch in der Anfangsphase befindet. Vermutlich werden sie sich Anfang nächsten Jahres mit Kooperationen beschäftigen. Wichtig sei eine schnelle Reaktion kurz nach einer Tat, die Jugendlichen sollen wissen, dass sich die Institutionen austauschen. Jugendliche die straffällig werden, sind häufig zuvor in anderen Bereichen z.B. in der Schule schon aufgefallen.

 

Herr Schmöker möchte Informationen darüber wie die Beziehung zu den Jugendlichen aufgebaut wird. Herr Aubeidy berichtet darüber, dass man bei der Arbeit sehr auf den Jugendlichen achten muss und mit dem Druck arbeiten muss unter dem die Jugendlichen und auch deren Eltern stehen. Die Arbeit sei durchaus konfrontativ, aber sie merken auch, dass man sich für sie einsetzen würde. Das Verfahren sei auf einen längeren Zeitraum ausgelegt, so dass über die Zeit auch ein Vertrauensverhältnis entsteht.

 

Es wird die Frage gestellt, wie die unter 14jährigen reagieren, die noch nicht strafmündig seien. Bei diesen Fällen käme der Hinweis zumeist aus der Schule. Hier ist ein anderer Umgang angeraten. Die Kinder achten vor allem auf den Umgang mit den Eltern, da baut sich das Verhältnis darüber auf, dass die Eltern einen respektieren. Der innere Druck bei den Kindern selbst entsteht aber auch dadurch, dass andere Kinder nichts mit ihnen zu tun haben wollen. Meist sind die Kinder aus sehr armen Verhältnissen, Aufmerksamkeit können sie oft nur durch Eskalation auf sich ziehen. Ändert sich bei den Eltern was, verändert sich auch ganz viel für die Kinder.

 

Auf die Frage von Frau Sachis-Calva wird berichtet, dass es sich bisher nur um Jungs handelt. Es gäbe nun eine Anfrage für die Arbeit mit einem Mädchen, da fand aber noch kein Kennenlerntermin statt.

 

Herr Pohl fragt nach der Kooperation mit der Polizei, diese hätte vor kurzem eine Gruppe von Jugendlichen über einen Platz gescheucht und ein Jugendlicher sei von der Polizei zu Boden gedrückt worden. Dies sei als sehr demütigend für die Jugendlichen empfunden worden. Gibt es Maßnahmen zur Sensibilisierung der Polizei im Umgang mit den Jugendlichen? Herr Weylandt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Arbeitsweisen der Polizei mit der sie eng zusammenarbeiten ganz anders sind, als die von Herrn Pohl beschriebenen. Die Polizisten würden immer wieder betonen ihre Waffe sei das Wort. Herr Hecht merkt an, dass das beschriebene Verhalten mit der Arbeit der AG überhaupt nicht in Verbindung stehen muss. Herr Gladisch ergänzt, dass die Polizei sich sehr bewusst ist, dass der Einsatz von Zwang erst am Ende der möglichen Handlungsalternativen stünde und dies andere Möglichkeiten verbauen würde.

 

Frau Neumann fragt inwiefern die Arbeit der AG sich auch auf die Geschwister der betroffenen jugendlichen auswirkt. Herr Aubeidy berichtet von der zumeist häufigen Situation der Jugendlichen, dass die erleben, dass von acht Geschwistern nur drei nicht in Haft seien, und dadurch die Familie nie alle zusammen sein kann. Da wirkt sich das dann auf die ganze Familie aus. Schwieriger sei der Zugang, wenn die Jugendlichen zu viel Geld zur Verfügung hätten. Dann sei der Zugang nur noch über die Eltern möglich.

 

Frau Tanana erfragt, wie Frau Hamzeh von den Jungen und Männern angenommen wird. Diese erwidert, dass sie sehr positive Erfahrungen gemacht hat, vor allem mit den Eltern.

Frau Sanchis-Calva bedankt sich bei den zuständigen Sozialarbeiter*innen für ihre Art zu berichten, dass würde sehr helfen bei der Vorstellung. Sie würden in ihrer Einrichtung Madonna sehr darauf achten mit welchen Polizisten sie zusammenarbeiten, da sie auch bereits schlechte Erfahrungen gemacht haben mit unsensiblen Verhalten. Darüber hinaus möchte sie wissen, in welchem Alter es am sinnvollsten ist mit der Arbeit zu beginnen, zu intervenieren. Herr Aubeidy beantwortet die Frage, dass dies sehr individuell sei und vom jeweiligen Stil der Mitarbeiter abhinge. Oft fehle den Kindern und Jugendlichen die Vaterfigur. Herr Weylandt ergänzt, dass auch bei 21jährigen noch das Jugendstrafrecht angewandt wird, auch da würde eine Intervention noch helfen.

 

Auf die Frage, ob es bei den unter 14jährigen auch Fälle gab, die dann auf Trebe gingen (von zu Hause weg) gibt es die Auskunft, dass dies bisher nicht der Fall war.

 

Herr Gladisch fasst am Ende nochmal zusammen, dass im Rahmen des sozialpädagogischen Dienst viele Mitarbeiter nur noch mittelbar z.B. bei der Bewilligung von Hilfen tätig sind. In der AG werden die Mitarbeiter wieder in der unmittelbaren Sozialarbeit eingesetzt für die sie auch ausgebildet sind.

 

Herr Hecht beendet damit den Tagesordnungspunkt.


 
 

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