Auszug - Vorstellung der Regionalen Schulaufsicht  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:06 - 18:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Haus der Bildung, 1.Etage, Raum A120
Ort: Boddinstraße 34, 12053 Berlin
 
Beschluss


Herr BzStR Rämer verteilt Flyer über das Haus der Bildung als heutigen Tagungsort des Ausschusses und erläutert, welche Ämter und Stellen - wie z.B. die Regionale Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - in der Boddinstr. 34 untergebracht sind. Aufgrund der vielen personellen Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit bei der Regionalen Schulaufsicht von SenBildJugFam soll die heutige Sitzung für ein gegenseitiges Kennenlernen genutzt werden.

 

Herr Pieper, Referatsleiter der Schulaufsicht Neukölln und Herr Dahms, Schulrat der Schulaufsicht Neukölln, stellen sich und die Aufgaben wie Tätigkeitsschwerpunkte der Regionalen Schulaufsicht vor.

 

Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder teilt Herr Pieper mit, dass es derzeit 4 Schulratsstellen (1 davon ist z.Zt. unbesetzt) gibt.

Die Schulaufsicht Neukölln ist dabei, Arbeit und Verantwortlichkeiten neu zu strukturieren. Ziel ist eine bessere Beratung und Unterstützung der Schulen.

 

Weiter informiert Herr Pieper, dass Lehrkräfte nicht verbeamtet werden. Bei der Besetzung von freien Stellen spielen viele Faktoren eine Rolle, nicht nur die Frage der Verbeamtung.
Herr Pieper führt weiter aus, dass die Personalgewinnung aufgrund des generellen Fachkräftemangels eine Herausforderung ist und weist auf die Option von Quereinsteiger*innen hin. Zum Schuljahr 2017/2018 wurden so beispielsweise ca. 40% aller Stellen im Grundschul- und Oberschulbereich mit Quereinsteiger*innen besetzt.

 

Herr Abed fragt nach dem Umgang mit Referendar*innen hinsichtlich des Tragens von Kopftüchern in Bezug auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg  zum Neutralitätsgesetz und ob sich nach dem Urteil mehr Kopftuchträger*innen beworben haben.

 

Herr Pieper erklärt, dass alle Bewerber*innen im Rahmen des Bewerberverfahrens entsprechende Unterlagen zum geltenden Neutralitätsgesetz erhalten und dass die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen beachtet wird.

Auf die Frage, wie viele Bewerber*innen sich in den laufenden Personalauswahlverfahren auf das Neutralitätsurteil beziehen, teilt Herr Pieper mit, dass diese Frage nicht zu beantworten ist, da die Bewerberrunden noch nicht stattgefunden haben.

 

Frau Heid fragt nach Qualitätsunterschieden zwischen öffentlichen und privaten Schulen und wie seitens der Schulaufsicht damit umgegangen wird.

Herr Pieper erläutert, dass die Qualitätsentwicklung und die Unterstützung der Schulen dabei eine wesentliche Aufgabe der Schulaufsicht ist. Neben der Schulaufsicht gibt es weitere Unterstützungssysteme wie z.B. das SIBUZ oder proSchul für die öffentlichen Schulen.

 

Auf die Frage von Frau Stromeier hinsichtlich der bisherigen Erfahrungen der Schulaufsicht mit dem Thema Inklusion antwortet Herr Pieper, dass diese generell positiv sind. Es gibt jedoch auch Einzelfälle in denen der Eindruck entsteht, dass Sonderschulen aus unterschiedlichen Gründen gerne gewählt werden. Entscheidend ist der Elternwille. Das Ziel bleibt weiter, die allgemeine Schule so zu entwickeln, dass sie eine inklusive Schule für alle Schüler*innen wird. Dazu sind noch viele gemeinsame Anstrengungen erforderlich.


 
 

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