Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Müll-Haie in der Gradestraße
Herr Scharmberg (SPD) erklärt den Antrag und beschreibt die Problematik des Handels mit dem Elektromüll in der Gradestraße. Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, den Handel mit zu entsorgenden Hausratsgegenständen und Elektrogeräten sowie die Plakatierung mit der Angebotsaufforderung zur Abgabe in der Gradestraße durch verstärkte Kontrollen des Allgemeinen Ordnungsdienstes zu unterbinden.
Frau Dr. Giffey berichtet, dass im Rahmen einer konzentrierten Überwachung der Gradestraße zu verschiedenen Tageszeiten durch den AOD vom 02.11.2017 bis zum 06.11.2017 zwar entsprechende Fahrzeuge und Personen entlang der Gradestraße, jedoch kein ordnungswidriges Verhalten (Handel mit oder Entsorgung bzw. Übergabe von Hausratsgegenständen oder Elektro-Geräten) oder eine illegale Sondernutzung festgestellt wurden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Problematik von fast unmöglichen Gegenwartsfeststellungen illegalen Handels durch den Allgemeinen Ordnungsdienst aufgrund der verpflichtenden Dienstkleidung und deutlich erkennbarer Dienstfahrzeuge. Eine andauernde Präsenz des AOD ist daher weder zielführend noch umsetzbar unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalressourcen und vielfältigen Aufgaben im gesamten Bezirk.
Auch nach Auswertung des Anliegenmanagementsystems wurden für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 02.11.2017 insgesamt lediglich 24 Anliegen zu illegalen Abfallablagerungen in der Gradestraße registriert, d.h., die Beschwerdelage ist bisher eher unauffällig in dem Bereich und stellt keinen Vermüllungsschwerpunkt („Hot-Spot“) in Neukölln dar. Daher erscheint eine Verstärkung der Kontrollen durch den AOD oder die sog. „Müll-Sheriffs“ in der Gradestraße im Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag bzw. auch im Vergleich zu anderen Müll-Schwerpunkten in Neukölln nicht gerechtfertigt.
Auf Nachfrage von Frau Zielisch (BV fraktionslos) zum Einsatz von Überwachungskameras zur Videodokumentation von Tathergängen teilt Frau Dr. Giffey mit, dass hierfür keine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht. Sämtliche die Datenerhebung mittels Videotechnik regelnden Vorschriften des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Berlin) übertragen diese Befugnisse ausschließlich der Polizei und setzen zusätzlich voraus, dass die Maßnahmen geeignet sind, Straftaten oder Straftaten von erheblicher Bedeutung zu verhindern bzw. aufzuklären. Diese Voraussetzung ist im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen oder Sondernutzungen oder illegalem Handel nicht erfüllt, da es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt (Opportunitätsprinzip).
Der BVV wird mit den mehrheitlichen Ja-Stimmen der CDU, SPD und Grünen, sowie den Nein-Stimmen der AfD, bei Enthaltung der Linken, die Zustimmung zu diesem Antrag empfohlen. |
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