Auszug - Kinderschutz bei dem Patenschaftsprojekt für Kinderspielplätze  

 
 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0267/XX Kinderschutz bei dem Patenschaftsprojekt für Kinderspielplätze
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Abed, AhmedPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird die Patenschaften für Kinderspielplätze im Rahmen des Projekts „Schön wie wir“ nur mit Bürgerinnen oder Bürgern, gemeinnützigen Vereinen oder Einrichtungen abschließen.

 

Begründung:

Das Bezirksamt stärkt die Zivilgesellschaft und die Kinder- und Familienfreundlichkeit des Bezirks, indem es bürgerliches Engagement und das Engagement von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen für die Patenschaften zur Reinigung der Kinderspielplätze anwirbt. Durch die Möglichkeit auf engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die von den Finanzämtern auf ihre Gemeinnützigkeit überprüft werden, zurückzugreifen, werden die Ziele aus Art. 10 bis 13 der Berliner Verfassung (Kinderschutz, Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz der Familie, Diskriminierungsverbot) gefördert. Das Bezirksamt kann ohne die antragsgemäßen Bedingungen nicht ausschließen, dass Firmen, die mit Waren handeln, die für die Entwicklung von Kindern schlecht sind, wie Tabakwaren, Süßigkeiten oder ein nachweislich in kriminellen Machenschaften involviertes Unternehmen eine Patenschaft übernimmt (siehe Antwort des Bezirksamtes vom 04.07.2017, Drs. KA/072/XX). Dies ist umso wichtiger, da die Gefahr besteht, dass Kinder dadurch beeinflusst werden, dass sie die Imagewerbung der Unternehmen durch die Kinderspielplatzpatenschaft nicht erkennen können. Diese Paten sollen ausreichend mit finanziellen Mitteln unterstützt werden, damit die Patenschaften nicht zu Lasten der Personalbesetzung im öffentlichen Dienst führt.

 

 

Redebeiträge: Herr BV Abed, Herr BV Babilon, Herr BV Preuß, Herr BV Wewer, Herr BV Abed, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke, Frau BzBm’in Dr. Giffey, Herr BV Abed

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimme der LINKEN zugestimmt.

Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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