Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt) Beschlussempfehlungen für Änderungsanträge und Haushaltsplan   

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 19.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:10 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0291/XX Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Von der Fraktion der Linken werden zwei Änderungsanträge eingebracht.

 

-          Zusätzliche Stelle für die Rechtsstelle des Sozialamtes

 

Für die Rechtsstelle im Sozialamt Neukölln wird eine zusätzliche Vollzeitkraft eingerichtet und die dafür benötigten Haushaltsmittel im Bezirkshaushaltsplan bereitgestellt.

 

Begründung: Derzeit sind 2 Vollzeitkräfte mit der Bearbeitung gerichtlicher Einzelfallstreitsachen befasst. Aufgrund der exorbitant steigenden Zahl anhängiger Streitverfahren kam es bereits zu Engpässen, da die personellen Ressourcen unverändert sind. Auch die Zahl der Beiladungen in Klage- und Eilsachen ist deutlich gestiegen. Von einer Abnahme der Anzahl der Neubeiladungen ist vorerst nicht auszugehen. Die Stelle kann aus dem Einzelplan 3300 entnommen werden.

 

Herr Biedermann erläutert, dass Untätigkeitsklagen nicht auf eine Überlastung der Rechtsstelle zurückzuführen sind, sondern auf den Arbeitsanfall in den Sachgebieten. Wenngleich er die Intention des Antrages dem Grunde nach teilt, so bittet er seine Schwerpunkte im Rahmen der Verteilung der Stellen aus der AG Ressourcensteuerung mitzutragen.

 

Der Änderungsantrag wird mit Ja-Stimme der Linken und Nein-Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder abgelehnt. Er ist somit gegenstandslos.

 

-          Bevollmächtigung des Bezirksamtes auf 2018 beschränken

 

Die Bevollmächtigung des Bezirksamts für Veränderungen der dem Bezirk zu Verfügung stehenden Mittel wird auf das Jahr 2018 beschränkt. Mögliche Veränderungen der Globalsumme für das Jahr 2019 werden der Bezirksverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.

 

Begründung: Es ist eine der wichtigsten Funktionen der Bezirksverordnetenversammlung über den Haushalt zu entscheiden. Keinesfalls ist es notwendig, schon jetzt über mögliche Veränderungen der Globalsumme für 2019 zu entscheiden.

 

Die Fraktionen der SPD und Grünen bringen folgenden Änderungsantrag ein:

 

Veränderungen in der Höhe der Finanzmittel für die politische Schwerpunktsetzung in 2019 werden dem Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vorgelegt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen, Nein-Stimme der Linken und Enthaltung der AfD die Annahme des Antrages in dieser Fassung.

 

Der Änderungsantrag der Linken ist somit gegenstandlos.

 

Drs. Nr. 0291/XX

Bezirkshaushalt für die Jahre 2018/2019 (Doppelhaushalt)

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Nein-Stimmen der Linken und AfD, die Drs. Nr. 0291/XX zu beschließen.


 
 

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