Auszug - Spiele-Cafés  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Groth erläutert dem Ausschuss anhand einer Präsentation (steht für die Mitglieder auch über den bekannten Link zur Verfügung), was unter die Begrifflichkeit einer Vergnügungsstätte fällt. Hierzu zählen u.a. Spiel- und Automatenhallen, Spielcasinos, Spielbanken und Wettbüros (mit Aufenthaltscharakter). Nicht dazu zählen z.B. Gaststätten und Wettannahmestellen.

 

Was dieses für die Hauptverkehrsstraßen bedeutet (altes bzw. neues Planungsrecht) wird durch ihn ebenfalls dargestellt. Durch das Spielhallengesetz gab es Ausweichbewegungen der Wettbüros, da diese von größeren in kleinere Objekte wechselten. Das Problem hierbei ist auch, dass viele von außen weiterhin als Spielhalle wahrgenommen werden, es sich jedoch um Gaststätten bzw. Wettannahmestellen handelt. Aus bauordnungs- wie auch bauplanungsrechtlicher Sicht ist diesen Ausweichbewegungen mit den bestehenden Regelungen nicht beizukommen, gleichwohl ist die Zahl der Spielhallen dennoch rückläufig.

 

Herr Kontschieder spricht das Mindestabstandsgesetz an. Dessen Thematik liegt nach Aussage von Herrn Groth jedoch in der Zuständigkeit der Ordnungsämter bzw. der Senatsverwaltung.

 

Herr Rieser aus dem Bereich Stadtplanung stellt anhand von Bildern und einer Karte der Hermannstraße mit eingezeichneten Vergnügungsstätten beispielhaft die bestehenden Problematiken vor.

 

Die Vorsitzende möchte in Bezug auf den vorangegangenen TOP wissen, welche Schritte erforderlich sind bzw. wo das Recht geändert werden müsste. Herr Groth äußert sich dahingehend, dass dies z.B. bei sozialen Erhaltungsgebieten und bei Gebieten mit städtebaulicher Bedeutung möglich sei. Hier bestehen Möglichkeiten, stärker einzugreifen. Gleichwohl ist dies nur mit entsprechendem Personal möglich, da rechtssichere Gutachten erstellt werden müssen. Die Zahl der Wettbüros wird nach Aussage von Herrn Rieser nicht erfasst, diese unterliegt auch ständigen Änderungen (Nachfrage der Vorsitzenden). Eine Zeitschiene, um das Problem der Spielhallen in den Griff zu bekommen, kann Herr Groth auf die Frage der Vorsitzenden nicht benennen. Die Verwaltung hat zunächst stets das mildeste Mittel anzuwenden, Ziel bleibt eine Reduzierung der Vergnügungsstätten.

 

Die Vorsitzende möchte zum Abschluss wissen, ob eine Auslagerung der notwendigen Erhebungen und Gutachten an Externe möglich sei, was durch Herrn Groth bejaht wird. Herr BzStR Biedermann fügt ergänzend hinzu, dass hier sodann die BVV im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung gefordert sei, die notwendigen Mittel bereitzustellen.


 
 

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